Du befindest dich hier: Home » News » Die neue Verordnung

Die neue Verordnung

Die Landesregierung hat entschieden: Am 22. März gehen in Südtirol die Geschäfte und Mittelschulen wieder auf. Was in der neuen Verordnung steht.

+++ UPDATE 18.33 UHR +++

HIER KLICKEN SIE SICH ZUR NEUEN VERORDNUNG 

+++ UPDATE 15:13 Uhr +++

Die Landesregierung hat am Samstag über die Corona-Vorsorgemaßnahmen beraten. Über Ostern werden die staatlichen Regeln übernommen, bis dahin gilt erhöhte Vorsicht mit schrittweisen Lockerungen.

Italienweit werden die Vorsichtsmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus verschärft. Auch für Südtirol stand eine Einstufung als rote Zone im Raum.

Am Freitagabend wurde Südtirol schlussendlich nach Aktualisierung der epidemiologischen Daten als orange Zone eingestuft.

Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um den in Südtirol eingeschlagenen Weg in Richtung niedriger Infektionszahlen fortzuführen.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung am Samstagvormittag über die Vorsorgemaßnahmen bis zum 6. April beraten und eine Reihe von Entscheidungen getroffen.

Einheitliche Regelung für gesamtes Landesgebiet

Wie bereits angekündigt, werden ab Montag, 15. März, die Regeln auf dem gesamten Landesgebiet angeglichen.

Das bedeutet, dass auch in den Gemeinden mit verschärften Maßnahmen wegen des Auftretens der südafrikanischen Variante des Coronavirus ab Montag wieder die Kinderbetreuungseinrichtungen, die Kindergärten sowie die Grundschulen öffnen können. Auch körpernahe Dienstleistungen wie Friseur oder Schönheitspflege werden ab Montag wieder in ganz Südtirol möglich.

„Leider ist noch nicht der Moment für große Öffnungen gekommen, aber wir bewegen uns Schritt für Schritt in die richtige Richtung und wenn möglichst viele auf diesem Weg mitgehen, werden wir schneller ans Ziel kommen“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher die Situation.

Nach wie vor werden auch ab Montag auf dem gesamten Landesgebiet strenge Regeln gelten und die Bewegungsfreiheit auf das eigene Gemeindegebiet beschränkt bleiben.

Mehr Bewegungsfreiheit innerhalb der eigenen Gemeinde

Innerhalb der eigenen Gemeinde wird es aber ab Montag wieder mehr Bewegungsfreiheit geben. Es wird wieder möglich, mit einem privaten Verkehrsmittel einen Ort innerhalb der Gemeinde zu erreichen, um spazieren zu gehen und Individualsport auszuüben.

„Diese Neuerung wird viele Wanderer und Sportler freuen und ich hoffe, dass es nicht zu den Auswüchsen kommt, wie von einigen Ordnungskräften befürchtet“, unterstreicht der Landeshauptmann.

Lediglich die nächtliche Ausgangssperre von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr in der Früh wird weiterhin aufrecht bleiben.

In dieser Zeit sind Bewegungen nur aufgrund nachgewiesener Arbeitserfordernisse, aus Gesundheitsgründen, Studiengründen oder aus notwendigen oder dringlichen Gründen erlaubt.

Mittelschule startet ab 22. März in Präsenz

Gute Nachrichten gibt es auch für die Schülerinnen und Schüler der Mittelschule.

Für sie geht ab 22. März der Präsenzunterricht wieder los.

Um das Infektionsrisiko dabei möglichst im Zaum zu halten, wird nach den guten Erfahrungen in den Grundschulen nun auch in den Mittelschulen der sogenannte Nasenbohrer-Test zur Anwendung kommen.

Der Test ist in seiner Anwendung einfach und problemlos und bietet zusätzliche Sicherheit. Der Erfolg der gesamten Aktion hängt letztlich von der Test-Beteiligung ab, so der LH.

Deshalb wird es in den kommenden Wochen eine verstärkte Informations- und Überzeugungsarbeit für eine möglichst breite Beteiligung geben.

Zudem hat der Sanitätsbetrieb die Möglichkeit und die Pflicht, in Risikosituationen einzuschreiten. „Deshalb hoffen wir auf das Einverständnis möglichst aller Eltern, ihre Kinder testen zu lassen“, unterstreicht der Landeshauptmann.

Zudem arbeite man daran, dass der Test zu einer Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht in Präsenz wird.

Geschäfte dürfen ab dem 22. März wieder öffnen

Die Möglichkeit die Geschäfte wieder zu öffnen, wird es ab dem 22. März geben. Die Geschäfte können ab diesem Datum von Montag bis Freitag öffnen und zwar bis maximal 18.00 Uhr .

In den Genuss dieser Öffnung kommen allerdings nur Kunden innerhalb des Gemeindegebietes und jene Personen, die sich aus berechtigten Gründen auf dem Gemeindegebiet aufhalten. „Gerade jetzt vor Ostern die Möglichkeit zu haben, diese kleine Öffnung zu vollziehen, ist ein wichtiges Signal“, berichtet Landeshauptmann Kompatscher.

Aktuell gehe die Entwicklung in die richtige Richtung, aber gerade deshalb sei bei jedem Öffnungsschritt größte Vorsicht geboten, damit daraus kein Schritt zurück werde.

Deshalb ist ähnlich wie im produzierenden Gewerbe vorgesehen, dass die Sicherheitsprotokolle regelmäßige Tests für die Bediensteten vorsehen müssen.

Oberschulen wechseln voraussichtlich nach Ostern in Präsenz

LH Arno Kompatscher

Schülerinnen und Schüler der Oberschulen müssen im Gegensatz zu den unteren Schulstufen noch einige Wochen durchhalten.

„Die aktuelle Entwicklung stimmt zuversichtlich, auch für die Oberschulen nach Ostern den Präsenzunterricht gewährleisten zu können“, zeigt sich der Landeshauptmann überzeugt.

Letztlich hänge es aber von den Auswirkungen der nun beschlossenen Öffnungsschritte ab. Bereits ab Montag werden hingegen der praktische Unterricht sowie der Laborunterricht wieder gewährleistet, so wie dies auch in den staatlichen Bestimmungen vorgesehen ist.

Ziel ist gelbe Zone und Öffnungsschritte auch für Gastronomie und Beherbergung

Es sei das grundsätzliche Ziel, nach den Osterfeiertagen zur gelben Zone zu werden, um dann weitere Öffnungsschritte anzugehen, wie die Öffnung der Bar- und Restaurationsbetriebe.

Vorerst bleiben Bars und Restaurants geschlossen. Abholservice (Take away) bleibt weiterhin möglich, aber ausschließlich für das Abholen von Speisen bei Restaurationsbetrieben zwischen 05.00 und 20.00 Uhr.

Ebenso sind Zustelldienste zwischen o5.00 und 22.00 Uhr möglich.

Für Bars bleibt der Abholservice weiterhin ausgesetzt.

Das Verbot des Konsums von Speisen und Getränken auf öffentlich zugänglichen Straßen, Plätzen und sonstigen öffentlichen Orten wird in dem Sinne präzisiert, dass die Ansammlung von Personen vermieden werden muss.

Staatliche Osterregelung über die Feiertage

Die staatliche Regelung über die Osterfeiertage sieht vor, dass vom 3. bis zum 5. April auf dem gesamten Staatsgebiet, mit Ausnahme Sardiniens, dieselben Einschränkungen wie in den roten Zonen gelten. In roten Zonen ist die persönliche Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt.

Auch körpernahe Dienstleistungen, wie Friseur oder Schönheitspflege, Geschäfte sowie Bars und Restaurants sind in roten Zonen geschlossen. Liefer- und Mitnahmedienste sind erlaubt.

Die staatliche Regelung für die Osterfeiertage sieht zudem die Möglichkeit vor, einmal am Tag und maximal zu zweit einen anderen Haushalt zu besuchen.

Die neue Verordnung wird noch am Samstag veröffentlicht.

DAS HABEN WIR BERICHTET

Die Landesregierung hat sich am Vormittag getroffen, um sich auf die Inhalte einer neuen Verordnung zu verständigen.

Die Entscheidung:

Ab 22. März gehen in Südtirol alle Geschäfte auf. Auch die Mittelschulen kehren dann wieder zum Präsenzunterricht zurück.

Vorerst gibt es an den Schulen keine Test-Pflicht. Die Landesregierung behält sich aber eine solche Möglichkeit vor, sollte die freiwillige Beteiligung niedrig ausfallen.

Ab dem 15. März gehen auch die Hundesalons wieder auf.

Bereits ab diesem Montag werden die strengen Ausgangsbeschränkungen gelockert: Man kann sich wieder frei in der eigenen Gemeinde bewegen und auch ohne triftigen Grund in der Gemeinde mit dem Auto von einem Ort zum anderen fahren.

Die Gastronomie bleibt bis 6. April geschlossen.

An den drei Osterfeiertagen gelten die staatlichen Regelungen: Alle Betriebe bleiben geschlossenen. Man kann aber in der Region Verwandte und Freunde besuchen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (69)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

  • sukram

    Öffnung? nicht mal mit einem negativen Coronatests in die Berge fahren oder die Gemeindegrenze übertreten…

  • iholta

    Herrlichst!!!! Die Mitarbieter der Intensivstationen freuen sich schon auf die nächste Welle!!

  • vinsch

    @iholta und immer dieselben mit verschiedenen nicknames..

  • iholta

    @vinsch, ich verstehe ihre Antwort nicht

  • eiersock

    Schun wieder a Südtiroler Sonderweg! Lernen tian dei nia uan Fahler nochn ondern. Wenn des guat geat? In Italien steigen die positiven Fälle 28000 gestern und insere Mega-Experten-Politiker tian in Hundesalon au

  • wurm

    Oh das Virus wird sich freuen — die Verwandtschaft kommt zu Ostern — in einer anderen Gemeinde wandern ist jetzt und auch ab 22.03 genau deshalb verboten ……einfach toll…….

  • sepp

    seid do WIDMANN die maske vokehrt au kop hot nimma somuisch sie gegen mutanten trogen
    jedenfolls woas i das kindergarten kinder gscheider sein undso oaner isch sanitäts landesrat lei mehr zum schamen

  • sepp

    du do patscher und seine super mando hoben onscheinend nett miet krieg das sie niemand mehr ernst nimmt lei lame lochen über dei NIETEN
    du und für die mutanten soll helfen wen man die maske verkehrt auf setzt und so oaner wer in die öffentlich keit gilosen muss lei mehr lochen traurig traurig traurig kindergarten kinder sein gscheider

  • george

    Auf all diese Schreiberlinge hier muss niemand hören. Es sind ohnehin zum Großteil Leute, deren fehlerhaftes Gelaber kaum lesbar ist.

  • vinsch

    @hansmaulwurf hören Sie doch auf Blödsinn zu schreiben. Es sperren die zu, die nicht im richtigen „Zahlenrahmen“ liegen. Ein guter Politiker hat das Ganze zu sehen und nicht nur die Coronazahlen. Die Kollateralschäden sind von einem verantwortungsvollen Politiker genauso miteinzubeziehen bei seinen Entscheidungen, das wurde bis dato überhaupt nicht gemacht. Der Sonderweg nach Weihnachten hat vielen Handelstreibenden das Überleben ermöglicht, da sie die Winterware losgeworden sind. Verzichten Sie doch auf monatelangem Einkommen. Ich habe meinen Tourismusbetrieb seit 27. Oktober geschlossen.

  • vinsch

    @lizmartello ich bin für die Tests, wenn ich dafür im Gegenzug was erhalte. Beim Massentest vor Weihnachten wurde uns versprochen, dass wir dafür Weihnachten öffnen dürfen … Wenn Sie die Kinder in den Schulen negativ testen, dann muss man den Kindern im Gegenzug die Maskenpflicht nehmen, da diese gesundheitlich umstritten ist. Ich bin dafür, dass ich im Geschäft einen negativen Test benötige, dafür darf ich aufschließen. Dasselbe im Hotelbetrieb. Aber es kann nicht sein, dass ich teste, teste, teste und dann trotzdem geschlossen bleiben muss.

  • kofllochbewohner

    No derf i fa Kiens et afn Parkplotz in die Gilenke (PP fir die Moarhofhitte) forn weil sebm musse a Stuck durch die Gimeinde Pfolzn forn. Guit ausgidenkt Arno & co.
    Herr verzeih ihnen denn sie wissen nicht was sie tun.

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen