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Testpflicht statt Homeoffice


Wegen der Corona-Einschränkungen müssen einige Landtagsabgeordnete die Sitzungen von Zuhause aus mitverfolgen. Kann eine Testpflicht Abhilfe schaffen?

Von Matthias Kofler

Der Landtag kommt am Dienstag zusammen, um unter anderem das 500 Millionen Euro starke Corona-Hilfspaket des Landes zu behandeln. Doch nicht alle Abgeordnete haben die Möglichkeit, die Sitzungen direkt vor Ort mitzuverfolgen. Der Grund: In öffentlichen Räumlichkeiten gilt laut Verordnung des Landeshauptmanns die 1-zu-10 Regel. Das heißt, dass im Plenarsaal nur eine Person pro zehn Quadratmeter Platz findet. Im Südtiroler Landtag liegt die Personenobergrenze bei 22. Da das Präsidium, der Generaldirektor und die Vertreter der Landesämter präsent sein müssen, hält sich der Spielraum für die Politiker in Grenzen.

Die Fraktionssprecher haben sich darauf verständigt, dass jede Fraktion in jedem Fall einen Vertreter – in der Regel ist das der Fraktionssprecher – zu den Präsenzsitzungen entsenden darf. Alessandro Urzì geht diese Regelung nicht weit genug: „Es ist inakzeptabel, dass der Landtag nicht in Präsenz tagt und wir daheim vom Computer aus über die Verwendung der 500 Millionen Euro entscheiden müssen“, ärgert sich der Abgeordnete von Fratelli d’Italia.

Sein Vorschlag: Eine Testpflicht für Politiker, ähnlich der Regelung in den 13 Sperrgemeinden, in denen die südafrikanische Variante festgestellt wurde. Laut Urzì sollen die Abgeordneten die Antigentests, die jeweils nach 48 Stunden erneuert werden müssen, aus der eigenen Tasche bezahlen. „Wenn wir die Kinder in den Grundschulen verpflichten, sich regelmäßig testen zu lassen, warum soll das nicht auch für uns Abgeordnete gelten?“, fragt sich der FDI-Politiker.

Landtagsvizepräsidentin Rita Mattei zeigt sich über Urzìs Aussagen mehr als verwundert: Erstens stimme es nicht, dass sich die Kinder testen lassen müssen. Das seit gestern laufende Testprojekt an den deutsch- und ladinischsprachigen Grundschulen basiere schließlich auf Freiwilligkeit. Und zweitens sei es – so Mattei wörtlich – „ein Unsinn“, wenn behauptet werde, dass die Abgeordneten nicht an den Sitzungen teilnehmen dürfen. „Als Vertreter einer Ein-Mann-Fraktion kann der Herr Abgeordnete Urzì jederzeit vor Ort den Sitzungen beiwohnen. Wenn er das Gegenteil von sich gibt, dann lügt er. Bisher war es aber meistens so, dass Urzì es vorgezogen hat, von Zuhause oder vom Büro aus zu arbeiten, wo er keine Maske tragen muss. Auch wenn die Verordnung des Landeshauptmanns vorschreibt, dass die öffentlichen Verwaltungen so viel wie möglich im Homeoffice arbeiten, würde Urzì niemand vor die Tür werfen, wenn er bei der nächsten Sitzung erscheint”, stellt die Lega-Politikerin klar. Mattei bezweifelt, dass man Politiker pauschal zum Testen verpflichten könne. Allerdings gebe es für Abgeordnete – gleich wie für alle anderen BürgerInnen – schon jetzt die Möglichkeit, sich regelmäßig einem Antigentest zu unterziehen.

Auch Landtagspräsident Sepp Noggler hält eine Politiker-Testpflicht für nicht zielführend. „Damit lösen wir das Problem der 1-zu-10 Regel nicht, die wir – unabhängig davon, ob wir getestet oder geimpft sind – weiterhin einhalten müssen“, erklärt der SVP-Politiker. In einem Schreiben an Landeshauptmann Arno Kompatscher hat der Landtagspräsident vorgeschlagen, die Kubatur des Sitzungssaals (also auch die Höhe, nicht nur die Breite und Länge) bei der Berechnung der Personenobergrenze miteinfließen zu lassen. Dann könnten theoretisch alle Abgeordneten, die das wollen, die Sitzungen vor Ort mitverfolgen – freilich immer unter Einhaltung der Abstandsregeln und mit FFP2-Maske. Noggler wartet aber noch auf eine Rückmeldung des Landeshauptmanns.

Nichtsdestotrotz muss der Landtag auch jenen Abgeordneten, die nicht erscheinen wollen/dürfen, die Möglichkeit geben, an den Sitzungen und Abstimmungen vom Homeoffice aus teilzunehmen. Hier setzt das Hohe Haus auf das Online-System „Concilium“, das in etwa 1.000 Euro pro Sitzungstag kostet. Da Noggler als Malser und Mattei als Meranerin in einer Südafrika-Gemeinde leben, müssen sie sich alle 72 Stunden einem Antigentest unterziehen, um die Ortschaft verlassen oder betreten zu können. „So wichtig sind wir nicht, dass wir diese Pflicht von Amtswegen auch auf alle Abgeordneten ausdehnen“, meint der SVP-Politiker. Er hofft, dass die strengen Regelungen im April etwas gelockert werden können, wenn Südtirol wieder gelbe Zone ist.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (29)

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  • andreas

    Schüler, Eltern und Lehrer musste sich von einem Tag auf den anderen für Onlineunterricht ausrüsten und das größtenteil ohne Hilfe und die 3 Hanseln im Landtag streiten nach einem Jahr rum, wie sie eine Sitzung auf die Reihe bekommen?

    Noggler gehört für den Vorschlag, die Höhe des Raumes zu berücksichtigen, eigentlich sofort entlassen..
    Dem Volk bürden sie jegliche Schikane auf, bei sich selbst kommt so ein bauernschlauer Vinschger daher, welcher die geltenden Regeln umgehen will.

    Die Situation ist gewiss nicht einfach, doch was die da teilweise abliefern ist nur noch zum Schämen.

  • sepp

    aui mitn stabele bis ins hirn vielleicht hilfts ban a poor

  • george

    Übrigens, solche Leute wie hier, die so dumme und „hohlöpfige“ Kommentare von sich geben, dürften wohl selber einen stärkere Sauerstoffzufuhr brauchen um zu merken, welchen Stumpfsinn sie hier häufig von sich geben.

  • snakeplisskien

    Sitzungen auf dem Magnago-Platz abhalten und jeder bekommt eine Schulbank mit Rädern.

    Apropos Spitzfindigkeiten:
    Im Sitzungsaal kann einer weniger berechnet werden, weil dieser ja alles vom WC-Raum aus mitverfolgen kann, nachdem dieser ja mit einer entsprechenden Tonanlage ausgestattet worden ist.

  • reinhard_bauer

    Urzì beanstandet, nicht im Home Office arbeiten zu können / wollen und lässt dabei außer acht, dass genau das von der breiten Bevölkerung gefordert wird. Herr und Frau Südtiroler mussten sich die technischen Hilfsmittel teilweise auch mehrfach (wegen Fernunterricht Kinder) selbst finanzieren, organisieren und einrichten. Dies meist mit dem durchschnittlichen bzw. geringeren (Lohnausgleich) Einkommen eines Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin.

    Dazu kommt die Signalwirkung. Darf durch einen negativen Test die 1:10 Regel ausgehebelt werden, müsste diese Ausnahme auch in jedem anderen Bereich Anwendung finden (Gastronomie, Hotelerie, sämtliche Geschäfte, etc.).
    Herr Urzí hat das wohl nicht zu Ende gedacht.

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