Die Smart-Revolution

Vor genau einem Jahr, als wegen der Ausbreitung des Coronavirus italienweit der Covid-19-Notstand ausgerufen und ein landesweiter Lockdown verhängt wurde, war „die Landesverwaltung vor eine unerwartete und extreme Herausforderung“ gestellt, wie Generaldirektor Alexander Steiner betont. „Es galt, trotz Einschränkungen unsere Dienstleistungen aufrecht zu erhalten, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Fortsetzung ihrer Arbeit in Sicherheit zu ermöglichen und die Krise als Chance für Veränderungen und Verbesserungen zu nutzen.“
Ein Wochenende für die Umstellung
Smart Working – also das intelligente Arbeiten – war das Hilfsmittel, auf das die Landesverwaltung setzte, um der Herausforderung gerecht zu werden: In kürzester Zeit, und zwar über das Wochenende von Freitag, dem 6. März, bis Sonntag, dem 8. März 2020, mussten für die Landesverwaltung samt der vom Land abhängigen Körperschaften die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um den Bediensteten das Arbeiten von zuhause zu ermöglichen. Seitdem hat sich das Smart Working auch dank neuer Programme und Werkzeuge sowie dank intensiver Schulungsprogramme als Arbeitsform etabliert und zugleich der Verwaltung einen „massiven“ Entwicklungsschub in der Digitalisierung ermöglicht.
Landes- und Schulverwaltung: Über 96 Prozent arbeiten smart

„Wir haben Smart Working zunächst als Notfallinstrument eingesetzt“, sagt Generaldirektor Steiner, „mittlerweile hat es sich aber zu einem Arbeitsmodus entwickelt, der die Arbeit der Verwaltung und die Bereitstellung der Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger verbessert und sichert.“ Für die Zukunft denkt der Generaldirektor an noch mehr Flexibilität, die es erlaube, sogar die „Öffnungszeiten und die Methoden der Leistungserbringung so zu ändern und umzugestalten, dass sie zunehmend digital und somit zeit- und orstungebunden genutzt werden können, was Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen zu Gute kommt“.
Arbeitsform mit Zukunft
Die Grundlagen für die Zukunft des Smart Workings in der Verwaltung sind bereits mit der Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags für den Dreijahreszeitraum 2019-21 gelegt, der die Grundregeln für ein intelligentes Arbeiten nach dem Ausnahmezustand vorsieht.
„Derzeit sind wir bemüht, anhand von internen Analysen, spezifischer Schulungen und unter Berücksichtigung aller technischen und rechtlichen Aspekte das Smart Working auch für die Zeit nach dem Ausnahmezustand voll einsatzfähig zu machen“, informiert Generaldirektor Steiner. „Das Smart Working soll nicht nur zu Modernisierung und Verbesserung der Verwaltung beitragen, sondern insgesamt Effizienz und Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung stärken“, betont Steiner, der auch auf das interne Monitoring hinweist, nach dem der Großteil der Mitarbeiterinnen auch in Zukunft smart arbeiten möchte.
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