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Störende Klimaanlage

Eine Sparkassen-Angestellte forderte Schadenersatz wegen einer laufenden Klimaanlage. Nun ist sie damit definitiv abgeblitzt.

von Thomas Vikoler

Rückenschmerzen, Gliederschmerzen, Wirbelsäulenkrümmung, Muskelverhärtung, allergisches Asthma und zeitweise Angststörungen. Was die Arbeit unter Einfluss einer Klimaanlage alles auslösen kann – jedenfalls aus der Sicht einer Schalterbeamtin der Südtiroler Sparkasse.

Die Frau, seit 1981 im Dienst der Bank, war im Sommer 1995 in der Filiale von Sinich tätig. Dort, so behauptete die Beamtin in einer Schadensersatzklage gegen die Sparkasse und das Arbeitsunfallversicherungsinstitut INAIL, seien bei ihr all die genannten Krankheits-Symptome aufgetreten. Schuld daran sei die ständig laufende Klimaanalage in der Filiale Sinich.

Nun ist die Sparkassen-Angestellte, die inzwischen ihren Ruhestand angetreten hat, letztinstanzlich mit ihrer Schadensersatzklage abgeblitzt. Die Kassation hat ein Urteil des Oberlandesgerichts zu dieser kuriosen Zivilrechts-Causa bestätigt.

Demnach hat die Klägerin keinen Anspruch auf Schadensersatz – und sie wurde dazu verurteilt, der Sparkasse 5.000 Euro an Prozessspesen zu zahlen.

Ein im Berufungsverfahren eigens beauftragter Gutachter hatte festgelegt, dass die Frau an einer Fibromyalgie leide, eine rheumatische Erkrankung, die den oberen Brust- und Schulterbereich befällt. Fibromyalgie scheint allerdings nicht im Verzeichnis der durch Arbeit bedingten Pathologien auf. Die Kassation hatte 2018 dazu das Prinzip festgelegt, dass in diesem Fall der Arbeitgeber beweisen muss, dass die Krankheit durch die Tätigkeit am Arbeitsplatz verursacht wurde. Was in diesem Zivilverfahren offensichtlich nicht erfolgt ist.

Das Oberlandesgericht hatte zudem festgestellt, dass die Beamtin nicht mehr als 20 Wochenstunden vor dem Computer verbringen musste und dass die vom Gerichtsgutachter diagnostizierte Fibromyalgie deshalb nicht ihren Ursprung am Arbeitsplatz haben könne.

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