Das Cashback-Ei
In den letzten Monaten sind bei der Verbraucherzentrale Südtirol zahlreiche Beschwerden von VerbraucherInnen in Bezug auf das Cashback-Programm eingegangen.
Nicht wenige VerbraucherInnen beklagten dabei die fehlende Registrierung einiger Bewegungen auf der App des Cashback-Programms, IO.
Nun hat Consap (Concessionaria Servizi Assicurativi Pubblici) eine eigene Seite für Beschwerden bereitgestellt.
Diese ist verfügbar unter:
https://reclamicashback.consap.it/reclamiprivate/faces
Auf diesem Beschwerde-Portal sind alle Verfahren und Fristen detailliert beschrieben.
Ansprüche für nicht erfolgte oder fehlerhafte Auszahlungen können innerhalb von 120 Tagen nach der jeweiligen Fälligkeit der Zahlungszeiträume geltend gemacht werden:
Bezugszeitraum | Auszahlung des „Cashbacks“ | Kann ich die Beschwerde einreichen? |
Probephase
08.12.2020 – 31.12.2020 |
Innerhalb 28.02.2021 | Ja; zu berücksichtigen ist aber, dass die Rückerstattungen über den gesamten Monat Februar ausbezahlt werden. |
I Semester
01.01.2021 – 30.06.2021 |
Innerhalb 30.08.2021 | Noch nicht. Die Beschwerde kann erst ab Ende des Semesters eingereicht werden. |
II Semester
01.07.2021 – 31.12.2021 |
Innerhalb 02.03.2022 | Noch nicht. Die Beschwerde kann erst ab Ende des Semesters eingereicht werden. |
III Semester
01.01.2022 – 30.06.2022 |
Innerhalb 30.08.2022 | Noch nicht. Die Beschwerde kann erst ab Ende des Semesters eingereicht werden. |
Wichtige Informationen zum Cashback-Programm, finden sind unter: Das „Cashback“-Programm: was, wie, wann?
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Kommentare (12)
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eierkopf
Das einfachste ist, Ware ansehen, Preis verhandeln, da Ware-da Geld und auf wiedersehen wir kennen uns nicht. Und Cashback ist gelaufen ohne Ärger.
olyfan
Bargeld heißt – Freiheit!
Digitales bezahlen – Kontrolle über alles!
@ eierkopf gebe dir vollkommen Recht.
robby
Selber schuld wer sich mit dem italienischen Staat auf sowas einlässt.
perikles
Bei mir hats funktioniert
martasophia
Bei mir funktioniert es auch. Allerdings muss man bei Bezahlung mit Bankomat bitten, die Karte ins Gerät zu stecken und den Pin eingeben, denn bei mir funktioniert es nicht, wenn ich mit fastpay zahle (das über maestro läuft und somit eine Auslandszahlung ist).
eldjango
bei mir hat es auch funktioniert, Geld ist schon auf dem Konto
regenwurm
Das Problem gibt es nur hier in Südtirol, da sehr viele Geschäfte ihr Konto im Ausland haben. Bei der Bezahlung mit Bankomat scheint auf : POS Ausland. Und Zahlungen im Ausland werden nicht gewertet.
Der einzige Weg um das zu umgehen ist die Bankomat-Karte, (wenn das Maestro Zeichen darauf ist) als Kreditkarte einzugeben, dann funktioniert alles.
Bei mir tadellos alle Zahlungen gewertet und Geld schon auf dem Konto.
roadrunner
Bei mir hats auf einwansfrei funktioniert. Wichig ist, auch Maestro anzugeben.
martasophia
Danke für den Rat auch Maestro anzugeben, das ist sicher für viele das Problem, bei dem fastpay.
batman
Ade analoge Welt! Willkommen in der schönen neuen digitalen Welt!
Hals und Beinbruch! Nein, besser Stromausfall und Kurzschluss!
ermelin
Den haben hier einige im Hirn…
martasophia
Die Steuerflüchtlinge haben so so einem System natürlich keine Freude.