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„Ungerechte Situation“

Wenn es um die Leistungen zur Wohnbauförderung geht, zahlen unverheiratet Zusammenlebende im Falle einer Trennung oft drauf. Das Team K will diese Ungerechtigkeit jetzt ausbügeln.

von Artur Oberhofer

In einer aufgeschlossenen modernen Gesellschaft entscheiden sich viele Paare zum Zusammenleben, haben oft auch Kinder, ohne formal verheiratet zu sein. So auch in Südtirol. Im Normalfall greifen dieselben Gesetze wie bei Ehegemeinschaften. „In Südtirol hapert es allerdings im Falle einer Trennung bei der Zu- und Aberkennung öffentlicher Leistungen zur Wohnbauförderung – mit teils schwerwiegenden Konsequenzen“, sagt Peter Faistnauer.

Sein Team K bringt dieses Thema jetzt im Landtag zur Sprache.

Um was geht es konkret?

Die Statistik, so Peter Faistnauer zeige mit deutlichen Zahlen, dass Trennungen ebenso zu einer modernen Gesellschaft gehören wie das Zusammenleben ohne Trauschein. „Kommt es zu einer Trennung, ist diese häufig mit Schwierigkeiten und Schmerzen verbunden“, weiß Team-K-Politiker.

In Südtirol komme ein Umstand hinzu, der für viele Paare zu einer zusätzlichen dramatischen Verschärfung und in eine finanzielle Notlage führe. Nämlich: „Durch das Wohnbauförderungsgesetz in aktueller Fassung werden Paare, die in einer eheähnlichen Beziehung leben, gegenüber Ehepaaren benachteiligt“, sagt Faistnauer.

Einerseits werde ihnen dieselbe Wohnbauförderung ermöglicht, andererseits aber werde diese im Falle einer Trennung teilweise zurückverlangt, während sie im Falle einer Scheidung lediglich umgeschrieben werde.

Nun sagt das Team K:

Die im Wohnbauförderungsgesetz vorgesehene Sonderbehandlung sei nicht vereinbar mit den Grundprinzipien der italienischen Verfassung. „Insbesondere verstößt es gegen Art. 3 der Verfassung, dem Gleichheitsprinzip, da durch diese Regelung unterschiedliche Vorgangsweisen bei gleichen Situationen vorgesehen werden“, so der Landtagsabgeordnete Peter Faistnauer.

Die Situation, in welcher sich viele betroffene nicht verheiratete Paare nach ihrer Trennung befänden, sei identisch mit jener, in welcher sich ein getrenntes oder geschiedenes Ehepaar befindet, deren Familienwohnung sich im gemeinsamen Eigentum befindet und Gegenstand einer Wohnbauförderung ist.

Daher beantragt das Team die Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes:

Im entsprechenden Artikel soll es künftig heißen:

„lm Falle der Auflösung einer eheähnlichen Beziehung ermächtigt der Landesrat für Wohnungsbauzur Umschreibung der Förderung gemäß einvernehmlicher schriftlicher Vereinbarung der ehemaligen Partner oder richterlicher Verfügung. Infolge der Ermächtigung zur Umschreibung der Förderung wird auch die Ermächtigung zur gänzlichen oder teilweisen Abtretung des Wohnungseigentums erteilt.“

Ehepaare und Paare in einer eheähnlichen Beziehung sollten also dieselben Rechte und Pflichten bei der Wohnbauförderung haben, heißt es im Begleitbericht der Einbringer.

Peter Faistnauer sieht jetzt die zuständige Landesrätin in Pflicht. „Jetzt ist Landesrätin Deeg gefordert, hier Abhilfe zu schaffen und diese ungerechte Situation auszubügeln.“, so der Landtagsabgeordnete des Team K.

 

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