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Ende des Sonderwegs?

Das Corona-Gesetz der Region Aosta wurde für verfassungswidrig erklärt. Auch Sonderautonomien dürfen keine eigenen Regeln festlegen. Ist damit auch der Südtiroler Sonderweg zu Ende?

von Heinrich Schwarz

Hammer-Urteil des italienischen Verfassungsgerichtes: Es hat das Corona-Gesetz der Region Aosta vom 9. Dezember 2020 für verfassungswidrig erklärt. Im Gesetz hatte die Region Aosta autonome Entscheidungen für die Öffnung von Geschäften, Bars, Restaurants, Sportstätten, Bewegungsfreiheit usw. vorgesehen. Die italienische Regierung hatte das Regionalgesetz daraufhin umgehend angefochten.

Nachdem das Verfassungsgericht das Gesetz im Januar aussetzte, hat es nun sein Urteil gefällt und den Rekurs der Regierung angenommen.

Wie das Verfassungsgericht in einer Stellungnahme erklärt, obliegt es nicht den Regionen, sondern dem Staat, die notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie festzulegen. Selbst Sonderautonomien dürfen laut Verfassungsgericht keine eigenen Regelungen in Bezug auf die Covid-19-Pandemie beschließen. Die gesetzgeberische Kompetenz liege ausschließlich beim Staat.

Die genaue Urteilsbegründung wird erst in den nächsten Wochen veröffentlicht, allerdings macht die erste Stellungnahme des Verfassungsgerichtes (wonach auch Sonderautonomien keine eigenen Corona-Regeln aufstellen dürfen) deutlich, dass der Südtiroler Sonderweg auf der Kippe steht.

Aktuell gelten in Südtirol zwar strengere Regeln als sie der Staat vorsehen würde (laut staatlichem Gesetz dürfen Regionen strengere Maßnahmen erlassen), allerdings könnte es Südtirol im Falle einer verbesserten Infektionslage nicht mehr möglich sein, wie in Vergangenheit Lockerungen vorzusehen, die über die staatlichen Vorgaben hinausgehen.

Landeshauptmann Arno Kompatscher hält sich mit Kommentaren erst einmal zurück. Auf Anfrage der TAGESZEITUNG, ob der Südtiroler Sonderweg nun zu Ende ist, schreibt er: „Um ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs und seine möglichen/allfälligen Auswirkungen auf Südtirols Kompetenzen seriös bewerten/kommentieren zu können, muss man auf die Hinterlegung der Begründung warten.“

Luca Crisafulli

Eine klare Meinung hat Luca Crisafulli, Rechtsanwalt aus Bozen und bisher Mitglied der 6er-Kommission. Er sagt: „Vonseiten des Verfassungsgerichtes gibt es zwar nur eine Mitteilung und noch keine Urteilsbegründung, aber durch die Mitteilung ist es für mich klar, dass das Urteil auch auf Südtirol anwendbar ist. Unser Landesgesetz vom Mai 2020 ist zwar weiterhin gültig, es stützt sich aber auf eine verfassungswidrige Voraussetzung, nämlich dass Südtirol die Kompetenz in dieser Materie hat.“

Laut Crisafulli könnte das Corona-Landesgesetz – auch wenn es von der italienischen Regierung nicht angefochten wurde – immer noch für verfassungswidrig erklärt werden. „Nämlich dann, wenn ein beliebiger Richter mit dem Thema befasst wird und sich zur Klärung an das Verfassungsgericht wendet“, so Crisafulli.

Warum wurde das Südtiroler Landesgesetz im Gegensatz zu jenem von Aosta eigentlich nicht von der Regierung angefochten?

Der damalige Regionenminister Francesco Boccia hatte im Dezember erklärt, Südtirol habe mit seinem Gesetz Maßnahmen erlassen, die der Staat 48 Stunden später selbst eingeführt habe. Südtirol habe sich daraufhin den staatlichen Corona-Regeln angepasst. Im Falle von Aosta sei das Gegenteil der Fall – die Region sehe Lockerungen vor, die von den staatlichen Bestimmungen abweichen, begründete Boccia.

Der wohl größere Grund für die Entscheidung gegen eine Anfechtung: Die italienische Regierung war im Parlament auf die Stimmen der SVP angewiesen und wollte keinen Konflikt mit Südtirol riskieren.

Tatsache ist, dass Südtirol ab Oktober wieder regelmäßig von den verschärften staatlichen Corona-Regeln abgewichen ist. Abweichungen, die letztendlich dazu geführt haben, dass sich Südtirol seit dem 8. Februar im Lockdown befindet, während andere Regionen wieder geöffnet haben.

Luca Crisafulli stellt jedenfalls fest: „Alle Verordnungen des Landeshauptmannes sind auf Basis des Landesgesetzes vom Mai 2020 erlassen worden. Also hat das Gesetz nicht nur für 48 Stunden gegolten.“

Crisafulli betont, der Landeshauptmann müsse jetzt sehr vorsichtig sein. Kompatscher übernehme eine große Verantwortung, wenn er bei den Öffnungen von den staatlichen Bestimmungen abweicht.

Auch weist Luca Crisafulli darauf hin, dass Südtiroler Betriebe bei staatlichen Corona-Beihilfen durch den Rost fallen könnten, weil sie geöffnet waren, während der Staat eigentlich die Schließung vorgesehen hätte. Südtirol befinde sich derzeit auf einem sehr heiklen Weg – die Zukunft vieler Betriebe stehe auf dem Spiel.

Karl Zeller

Der Verfassungsrechtler und langjährige SVP-Senator Karl Zeller sagt, das Urteil sei keine Überraschung und bereits bei der Aussetzung des Regionalgesetzes von Aosta im Januar klar gewesen. „Als wir im letzten Frühjahr unser Landesgesetz machten, wussten wir auch, dass es rechtlich auf relativ wackligen Beinen steht. Durch ein geschicktes Vorgehen mit Rom konnte die Anfechtung aber verhindert werden. Wir haben halt nicht die Holzhacker-Methode verwendet wie die Aostaner, sondern die feine Klinge“, blickt Zeller zurück.

Was ist nun, wenn Südtirol im Frühjahr wieder früher öffnen will als es der Staat erlaubt? „Dann ist wieder Diplomatie gefragt. Natürlich wäre ein Sonderweg künftig schwierig, weil das Landesgesetz nicht mehr so bombensicher ist, aber durch Gespräche und gute Argumente könnte Rom wie schon im Vorjahr ein gewisses Verständnis zeigen“, meint Karl Zeller.

Dass von einem Richter die Verfassungsmäßigkeits-Frage zum Landesgesetz aufgeworfen wird und es möglicherweise so zu Fall gebracht wird, hält Zeller für nicht sehr wahrscheinlich. Momentan habe Südtirol ohnehin strengere Bestimmungen, was in Absprache mit Rom möglich sei. „Und im Frühjahr kann es ja sein, dass der Staat selbst Lockerungen zulässt, sprich dass gewisse Regionen und Provinzen, in denen die Pandemie beim Ausklingen ist, schneller aufsperren können. Der Staat hat ja kein Interesse daran, die Wirtschaft und die Steuereinnahmen zusammenbrechen zu lassen. Wir sitzen alle im gleichen Boot“, betont Karl Zeller.

Sein Fazit: „Das Urteil des Verfassungsgerichtes ist nicht so dramatisch.“

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