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Die Vertrauensrätin

Marcella Pirrone

Bei Belästigung, Diskriminierung oder Mobbing können sich Landesbedienstete künftig an eine Vertrauensrätin wenden. Das Amt bekleidet die Bozner Anwältin Marcella Pirrone.

Im vergangenen Jahr hatte die Landesregierung Maßnahmen zum Schutz der Würde des Landespersonals beschlossen.

Damit schuf sie die Voraussetzung für die Einrichtung einer verwaltungsexternen Anlaufstelle, an die sich Bedienstete der Landesverwaltung wenden können, die Diskriminierung, moralische, körperliche oder sexuelle Belästigung erfahren oder gemobbt werden.

Um diese Ombudsstelle zu besetzen, hatte das Landesamt für Personalentwicklung Ende Oktober ein Auswahlverfahren ausgeschrieben.

Insgesamt sechs Akademikerinnen mit Arbeitserfahrungen in den Bereichen Chancengleichheit, Mediation, Arbeitsrechtsberatung, Supervision, Coaching beziehungsweise Organisationsentwicklung haben sich um das Amt der Vertrauensrätin beworben.

Die Wahl viel auf die Bozner Rechtsanwältin Marcella Pirrone, die nun zur Vertrauensrätin der Landesverwaltung ernannt wurde. Sie wird diese Funktion drei Jahre lang ausüben.

„In Rechtsanwältin Pirrone finden die Landesbediensteten eine äußerst erfahrene, kompetente und vertrauenswürdige Ansprechperson“, betont Generaldirektor Alexander Steiner. Der Generaldirektor verweist darauf, dass die Landesverwaltung tagtäglich komplexen Aufgabenstellungen und vielen Herausforderungen gegenübergestellt sei, die nur dank motivierter und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bewältigen seien. Ein positives Arbeitsklima und ein wertschätzender Umgang miteinander würden dazu beitragen.

„Im Falle von Konflikten gilt es, die Betroffenen zu unterstützen und ihnen Hilfsangebote zu machen“, sagt Steiner. Aufgabe der zu diesem Zweck eingesetzten Vetrauensrätin ist es zuzuhören, zu beraten und nur mit Einverständnis der betroffenen Person, den Verantwortlichen der Situation oder dem Arbeitgeber Maßnahmen vorzuschlagen, die zur Lösung oder zur Verbesserung der Situation führen.

Die Vertrauensrätin ist weisungsunabhängig und zur Verschwiegenheit und Wahrung der Anonymität verpflichtet.

Ihre Unterstützung kann von allen Landesbediensteten ohne besondere Formalitäten mittels E-Mail ([email protected]) angefordert werden.

 

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