Du befindest dich hier: Home » Südtirol » Die neue Verordnung

Die neue Verordnung

Die neue Verordnung zur Eindämmung der in Südtirol nachgewiesenen südafrikanischen Coronavirus-Variante: Verschärfte Maßnahmen landesweit, speziell in vier Gemeinden.

Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens und der erstmalig nachgewiesenen südafrikanischen Coronavirus-Variante in vier Südtiroler Gemeinden werden die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus auf dem gesamten Landesgebiet verschärft.

In den Gemeinden mit bereits nachgewiesener südafrikanischer Variante (Meran, Riffian, Moos in Passeier und St. Pankraz) sind darüber hinaus zusätzliche Maßnahmen vorgesehen.

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am Mittwoch  eine entsprechende Verordnung (Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 8/2021) unterzeichnet.

HIER KLICKEN SIE SICH ZUR NEUEN VERORDNUNG 

Schulen starten nach den Ferien nicht in Präsenz

In ganz Südtirol starten die Schulen aller Schulstufen nach den Faschingsferien am 22. Februar nicht in Präsenz, sondern bleiben im Fernunterricht.

Diese Vorsichtsmaßnahme gilt vorerst bis 28. Februar.

Für Klein-, Kindergarten- und Grundschulkinder deren Eltern einen essenziellen Dienst zu garantieren haben, wird ein Basisbetreuungsdienst eingerichtet

. Für genauere Informationen zu den Zulassungskriterien und den Anmeldungen können sich die Eltern an die Bildungseinrichtungen ihrer Kinder wenden. Die Bildungsdirektionen haben die Zulassungskriterien laut Verordnung und die Anmeldeformulare in Kürze auch auf ihren Internetseiten veröffentlicht.

Ab Montag Trainingstätigkeit in Sportvereinen eingeschränkt

Die Trainingstätigkeit in Sportvereinen wird ab Montag, 22. Februar, auf ein Mindestmaß reduziert.

Zugelassen bleiben nur Trainingseinheiten für Profisportler, Athleten der Nationalmannschaften und Teilnehmer an Meisterschaften der höchsten nationalen Amateurligen.

Anpassung der ATECO-Liste für Detailhandel

Mit der Anpassung der ATECO-Liste für den zugelassenen Detailhandel wird es bereits ab Donnerstag, 18. Februar, wieder möglich sein, Geschäfte für Computer, Kommunikationstechnik oder Unterhaltungselektronik zu öffnen.

Ebenso wurde eine notwendige Anpassung für den Wanderhandel mit Lebensmitteln vorgenommen.

Zusätzliche Regeln für Gemeinden mit südafrikanischer Virusvariante

Bisher wurde die südafrikanische Variante des Coronavirus in den Gemeinden Meran, Riffian, Moos in Passeier und St. Pankraz nachgewiesen.

In diesen Gemeinden gelten deshalb zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen. Die Menschen sind verstärkt dazu aufgerufen, mögliche Risikosituationen strikt zu vermeiden, die zu einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus führen könnten.

Ab Montag Corona-Test für das Verlassen oder Betreten der Gemeinde Pflicht

Ebenso wie auf dem restlichen Landesgebiet gilt auch in diesen vier Gemeinden eine allgemeine Ausgangssperre mit den bekannten Ausnahmen für Bewegungen aufgrund nachgewiesener Arbeitserfordernisse, aus Gesundheitsgründen oder aus dringlichen, notwendigen Beweggründen. Zusätzlich zur geltenden allgemeinen Ausganssperre ist bei Bewegungen in oder aus dem Gemeindegebiet das Ergebnis eines negativen Antigen- oder PCR-Tests vorzuweisen, welches maximal 72 Stunden alt sein darf.

Dieser Nachweis muss ab Montag, 22. Februar, verpflichtend erbracht werden.

Für Personen, welche die betroffenen Gemeinden aus erlaubten Gründen (Arbeitserfordernisse, Gesundheitsgründe, dringliche Notwendigkeiten) durchqueren müssen, ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen, welche die Durchquerenden von der Testpflicht befreit.

Informationen zu den Teststationen findet man im Corona-Portal der Interenetseite des Landes Südtirol.

Fernunterricht vorerst bis 7. März 

In den vier Gemeinden mit der südafrikanischen Corona-Variante gilt für die Regelung zum Fernunterricht in allen Schulstufen mit den oben beschriebenen Ausnahmen ein längerer Zeitraum, nämlich vom 18. Februar bis 7. März.

Friseur- und Schönheitssalons geschlossen

Für den Zeitraum vom 18. Februar bis 7. März sind in den vier Gemeinden auch die Dienste an der Person mit Ausnahme der Wäschereien und Bestattungsdienste ausgesetzt.

Das bedeutet, dass Friseur- und Schönheitssalons geschlossen bleiben.

Nur als wesentlich eingestufte gewerbliche Tätigkeiten aufrecht

Zusätzlich eingeschränkt wird in den vier genannten Gemeinden auch die Produktionstätigkeit sowie die Tätigkeit auf Baustellen. Es bleiben lediglich die als wesentlich eingestuften gewerblichen Tätigkeiten aufrecht.

Alle diese Tätigkeiten müssen im Rahmen der dafür vorgesehenen Sicherheitsprotokolle erfolgen.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (49)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

  • asoet

    Danke für die gefühlt 113.587 Corona-Verordnungen im Land. Auch diese wird das Virus nicht einbremsen können!

    • bernhart

      Diese Verordnung könnt ich …………. Nicht brauchbar.
      Es ist an der Zeit die Bevölkerung als mündige Bürger anzusehen und auch zu behandeln, mir kommt es vor als wäre wir alle Minderjährige so werden wir zur Zeit behandelt, nur Vorschriften ,alles verbieten, das kann auf die Dauer nicht gut gehen. Die Bürger sind mit den Massnahmen nicht mehr einverstanden.

  • eiersock

    Wia? Wenn men geimpft isch muas men decht in Schnelltest mochn um noch Meran zur Orbeit zu kemmen? Sein dei in Bozen psoffn? Bu Sport und Handwerk lot sich a sehr viel interpretieren! Des isch wiederamol a Mega Verordnung ohne Kopf und lei mittn O… h gmocht!

  • sepp

    dieschuld hot jo die bevölkerung nett dei typen deivoklempen sollen zirug treten

  • criticus

    Man wollte ja schon ab morgen kontrollieren, ohne Teststationen und ohne die Behörden richtig zu informieren. Die Bevölkerung wird einfach vor Tatsachen gesetzt, ob richtig oder nicht, die sollen kuschen, wie immer. Honecker lässt grüßen! Jetzt geht das ganze Theater am Montag los. Wer weiß, in wie vielen Gemeinden diese Virusvariante schon weitergezogen ist. Da denken sich von den Politikern wohl alle, dass der Virus aus Respekt vor dem Landeshauptmann so lange im Dorf bleibt? Der Virus wurde Ende Jänner festgestellt, man weiß, dass er ansteckender ist, aber man weiß nicht, ob er tödlicher ist. Gefährlich sind auf jeden Fall die Menschenansammlungen vor Apotheken und Teststationen, wie heute sichtbar wurde. Laut sinnloser Verordnung ist ein Geschäft mit einem anwesenden Kunden gefährlicher. Der LH sagte in einem Interview, die Bevölkerung hat am Freitag, Samstag und Sonntag genug Zeit sich testen zu lassen. Ach ja, Apotheker und Hausärzte haben ja sonst nichts zu tun. Wie kann man nur so „schusseln“ und Angst verbreiten? Wir müssen lernen ohne Angst mit dem Virus zu leben, anders wird es nicht gehen. Wir sehen seit Monaten das Gegenteil, die Bevölkerung wird panikartig mit teilweise sinnlosen Verordnungen umherkommandiert.

  • tirolersepp

    Was sollen die Selbsttests zuhause bringen?

    Ziel ist es, die Überträger des Virus früh zu erkennen. Wenn die Hälfte der Bevölkerung sich zweimal pro Woche selbst testen würde und bei einem positiven Test zu Hause bliebe, dann hätte dies einen impfähnlichen Effekt, sagte Alexander Beisenherz, Mitgründer der unabhängigen wissenschaftlichen Initiative rapidtests.de, im NDR. „Das Virus könnte sich in der Gesellschaft nicht mehr ausbreiten.“

  • erich

    Unglaublich, hier sind top Manager von der Sanität, die obersten Landesbeamten und Politiker und machen eine Verordnung, dass von heute auf Morgen Meran nur mehr mit negativen Gentest verlassen werden kann. Das Chaos hat man gesehen, ist diese Kaste schon im höchsten Maße von Corona Schäden betroffen??? Solche Verordnungen erlassen ohne 5min über deren Folgen nachzudenken???

  • erich

    Der Gentest ist 72St gültig, also muss ich im Monat 10 x Gentest machen, einer kostet in der Apotheke 35€. Seit ihr total übergeschnallt, wer soll das bezahlen, in einer Familie mit 3 Personen.

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen