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„Nicht nur negativ“

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WhatsApp wird seine Nutzungsbedingungen ändern, was für viel Skepsis sorgt. Doch ist die Sorge berechtigt?

von Markus Rufin

2014 wurde der auch in Südtirol überaus beliebte Nachrichtendienst WhatsApp vom Unternehmen Facebook aufgekauft. Bereits damals begegneten viele Experten und Nutzer diesen Schritt mit Skepsis, da Facebook sein Geld damit verdient, in dem die angegeben Daten der Nutzer für Werbezwecke verkauft werden.

Genutzt werden dabei Daten wie der Anzeigenamen, Geburtstag, Telefonnummer oder Profilbild. Doch das geschieht bereits jetzt, vor der geplanten Anpassung der Richtlinien. Neu ist nun, dass Facebook auf die WhatsApp-Daten Zugriff erhält.

„Facebook möchte nun die Daten, die auf WhatsApp zirkulieren, im Konzern für Werbezwecke nutzen“, bestätigt der Meraner Anwalt Thomas Schnitzer, der sich unter anderem auf Internetrecht spezialisiert hat. Die Privatsphäre der Chats soll laut dem Unternehmen nicht beeinträchtigt werden.

Dafür gibt es aber ein weiteres Ziel, das das Unternehmen mit der Anpassung verfolgt, wie Schnitzer ausführt: „Laut offizieller Linie des Konzerns möchte WhatsApp künftig gegen Spams, gegen Bedrohungen, gegen Missbrauch und gegen Verletzungen der Richtlinien vorgehen.“

Zwar wird die Anpassung der Richtlinien von vielen kritisiert und es gibt einige Personen, die dem Nachrichtendienst nun den Rücken kehren, wie Schnitzer betont, ist die Situation rein rechtlich gesehen klar: „Facebook hat WhatsApp 2014 für viel Geld gekauft und die Entscheidung ist daher durchaus nachvollziehbar, schließlich verdient das Unternehmen so sein Geld.“

Außerdem sei das Vorgehen gegen Straftaten, die über WhatsApp begangen werden, sogar begrüßenswert, solange sich das Unternehmen seriös damit befasst, meint der Anwalt

Es gebe mittlerweile eine Vielzahl an Straftaten, wie Mobbing oder Erpressung, die auch über WhatsApp begangen werden. Es sei wichtig, dass Anbieter in diesem Bereich zusammenarbeiten, um diese zu unterbinden.

Die Änderungen, die auf die Nutzer zukommen, haben also zuerst nur geringe Auswirkungen. Für WhatsApp-Nutzer in der EU ändert sich vorerst aber gar nichts, denn die Anpassung muss die europäische Datenschutzverordnung einhalten. „Das heißt“, so Schnitzer, „solange die Änderungen nicht an die Datenschutzverordnung angepasst wird, betrifft sie die EU nicht.“

Auch für Nutzer, die neben WhatsApp auch auf Facebook oder Instagram registriert sind, ändre sich relativ wenig, meint der Meraner Anwalt. Schließlich gehören alle drei Unternehmen einem Mann: Mark Zuckerberg: „Für jemanden, der in einem dieser sozialen Netzwerke registriert ist, ist die Änderung relativ. Denn die anderen Netzwerke haben die Daten ohnehin bereits.“

Erst wenn Zuckerberg in einem zweiten Schritt entscheiden würde, dass künftig auf WhatsApp Werbung geschaltet wird oder der Dienst künftig kostenpflichtig sein soll, wird der Nutzer etwas merken. Aber auch hierfür müssen dann die Nutzungsbedingungen abgeändert werden und der Nutzer muss dem zustimmen.

Zudem erinnert Schnitzer daran, dass jeder Nutzer das Recht auf Widerruf besitzt: „Die Nutzer haben die Möglichkeit, die Zustimmung zu widerrufen und haben gemäß der Datenschutzvereinbarung das Recht zu sehen, was über sie eingespeichert wurde und können diese Informationen sogar löschen lassen.“

Wer dennoch mit den neuen Nutzungsbestimmungen nicht einverstanden ist, der kann sich auch einer alternativen App wie Signal oder Telegram bedienen, die immer mehr Nutzer für sich gewinnen. Doch Thomas Schnitzer erinnert daran, dass auch bei alternativen Diensten Daten gespeichert werden: „Wenn ich ein Foto verschicken möchte, dann muss die App auf meine Kamera zugreifen können. Ebenso ist es mit Kontakten oder Standorten.“

Es gebe aber einen großen Vorteil, wenn man andere Nachrichten-Dienste benutzt: „Die Daten werden dann nicht immer nur dem Facebook-Unternehmen zur Verfügung gestellt. Mark Zuckerberg hat mittlerweile eine Machtstellung eingenommen, die man durchaus überdenken kann.“

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