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Digitaler Rückstand

Gerichtsgebäude in Bozen

Die Digitalisierung bei der Sprachgruppenzugehörigkeits-Erklärung kommt nicht voran. Die Erklärung muss noch immer am Landesgericht Bozen abgeholt werden.

Was die Sprachgruppenzugehörigkeits-Erklärung anbelangt, ist Südtirol noch nicht im digitalen Zeitalter angelangt. „Bei öffentlichen Wettbewerben, der Wohnbauförderung, der Bewerbung um ein politisches Amt und vielem mehr muss sie vorgelegt werden. Dabei darf die Erklärung in Papierform nicht älter als sechs Monate sein und muss am Landesgericht Bozen abgeholt werden“, stellt die Team-K-Landtagsabgeordnete Maria Rieder fest.

Sie weist auf den Entwurf einer Durchführungsbestimmung hin, den die Landesregierung bereits im Februar 2019 verabschiedete, wonach dieses Prozedere vereinfacht wird. Da sich aber noch immer nichts geändert hat, hat sich Rieder mittels Landtagsanfrage den Stand der Dinge erläutern lassen.

In der Antwort darauf erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher, dass der Entwurf der Durchführungsbestimmung zuletzt am 6. Juli 2020 von der 6er-Kommission behandelt und den zuständigen Ministerien übermittelt worden sei. „Bis heute ist von den Ministerien keine Rückmeldung eingegangen“, berichtet der Landeshauptmann.

Der Entwurf der Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut sieht laut Kompatscher die Einführung einer digitalen Sprachgruppenzugehörigkeits-Erklärung vor. Man bemühe sich weiter um die Digitalisierung. (hsc)

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