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Die neuen Regeln

Seit Mitternacht gelten in Südtirol verschärfte Regeln gegen das Coronavirus und neue Einreisebestimmungen aus Österreich.

Seit Sonntag, Mitternacht, sind in Südtirol verschärfte Regeln zur Eindämmung des Coronavirus in Kraft. Gleichzeitig hat der Staat neue Bestimmungen zur Einreise aus Österreich festgelegt.

DAS IST DIE VERORDNUNG

LH Kompatscher: „Lage ist ernst, bleiben Sie zuhause!“

Landeshauptmann Arno Kompatscher ruft die Bevölkerung ausnahmslos dazu auf, sich an die Regeln zu halten. „Die Lage ist sehr ernst!“, erklärt Kompatscher.

Als Gründe für den Lockdown in Südtirol nannte er das nach wie vor sehr hohe Infektionsgeschehen, die von den neuen Virusvarianten ausgehende Gefahr und die starke Belastung der Krankenhäuser.

Es sei jetzt Gebot der Stunde, „die Kontakte auf das Allernotwendigste zu beschränken und das Haus so wenig wie möglich zu verlassen. Das ist der Sinn dieses Lockdowns, denn nur dann können wir jenes Ergebnis erzielen, das wir uns alle wünschen.“

Einreise aus Österreich: Ohne dringenden Grund 14-tägige Quarantäne

Von heute, Sonntag, bis 5. März gelten auch neue Bestimmungen für die Einreise aus Österreich nach Italien – und somit auch nach Südtirol.

Das Gesundheitsministerium hat gestern eine entsprechende Verordnung veröffentlicht.

Die Regel gilt für Personen, die sich in den vorangegangen 14 Tagen länger als 12 Stunden in Österreich aufgehalten haben und ohne dringenden Grundeinreisen. Sie müssen sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Diese kann auch durch einen negativen Test nicht verhindert werden.

In diesen Fällen müssen die Einreisenden einen negativen Antigen- oder PCR-Test mit sich führen oder sich innerhalb von 48 Stunden beim Sanitätsbetrieb testen lassen, die eigene Einreise beim Sanitätsbetrieb über das Einreise-Online-Formular registrieren und sich am Ende der 14-tägigen Quarantäne noch einmal testen lassen (Antigen- oder PCR-Test).

Unter der Voraussetzung, dass keine Covid-19-Symptome auftreten, sind verschiedene Personengruppen von der Quarantänepflicht ausgenommen.

Für sie reicht ein wöchentlich durchgeführter negativer Antigen- oder PCR-Testsowie das Mitführen der Eigenerklärung. Zu diesen Personengruppen zählen unter anderem Berufspendler bei Rückkehr an ihren Wohnort sowie Schülerinnen und Schüler und Studierende, wenn sie mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort in Italien zurückkehren.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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