Benno fehlt
Dreieinhalb Stunden tagte am Dienstag das Freiheitsgericht zum Enthaftungsantrag der Verteidigung. Am Mittwoch folgt die Entscheidung.
von Thomas Vikoler
Eine Verhandlung vor dem Freiheitsgericht mit einem derartigen Medienauflauf, das hat es am Bozner Landesgericht seit Jahrzehnten nicht gegeben. Jeder spricht von Benno, doch Benno (Neumair) fehlt: Der 30-Jährige, der verdächtigt wird, seine Eltern Laura Perselli und Peter Neumair ermordet zu haben, zog es auf Anraten seiner Verteidiger Flavio Moccia und Angelo Polo vor, im Bozner Gefängnis zu bleiben.
Ihr Antrag auf Aufhebung der von Richterin Scheidle nach der Festnahme verfügten U-Haft gilt ohnehin mehr als taktisches Manöver als ein aussichtsreicher Versuch, Benno Neumair die Freiheit zu erstreiten. Mit dem Gang vor das Freiheitsgericht bekommen die Anwälte Zugang zu allen (neuen) Akten, welche die Staatsanwaltschaft zur Bestätigung der U-Haft ins Treffen führt.
Die Argumente von Moccia und Polo kreisten um die Haftgründe der Fluchtgefahr und der Tatwiederholungsgefahr. Die aus ihrer Sicht nicht gegeben sind: Benno Neumair habe nach dem Verschwinden seiner Eltern am 4. Jänner nie Anstalten gemacht, Bozen zu verlassen. Er sei in der Wohnung in der Runkelsteinstraße 22 geblieben, und habe den Ermittlern dort Tür und Tor geöffnet. Auch gebe es keine Hinweise darauf, dass ihr Mandant straffällig werden könnte. Zum Haftgrund der Beweisverdunklungsgefahr gaben sich die beiden Anwälte eher kleinlaut. Benno Neumair hat nach Erkenntnissen der Ermittler eine Woche nach dem Verschwinden der Eltern versucht, mit Wasserstoff Spuren zu verwischen.
Für die Staatsanwaltschaft sind alle drei Haftgründe gegeben, die Zivilpartei verwies am Dienstag vor allem auf eine potentielle Tatwiederholungsgefahr. Sollte Benno Neumair aus der Haft entlassen werden, würde er Gefahr für seine Schwester Madè darstellen. Diese stellte am Dienstag klar, dass sie keinen Besuch bei ihrem Bruder beantragt habe.
Nach dreieinhalb Stunden war der Zauber hinter verschlossenen Türen vorbei, das Freiheitsgericht unter Vorsitz von Stefan Tappeiner wird seine (voraussehbare) Entscheidung heute Mittwoch bekanntgeben.
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Kommentare (13)
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fronz
…Tatwiederholungsgefahr, daß i net loch…
ketihr.
bei der ganzen Tragödie gibt es nicht viel zu lachen! ..klar seine Eltern kann er nicht mehr umbringen.. aber wer weiss wenn er das nächste mal durchtickt…?! auch wenn er es nicht war haben die Medien (glaubwürdig oder nicht) berichtet, dass er bereits in einigen Situationen die Kontrolle über sich verloren hat. Nun mit der ganzen Last die er zu tragen hat ist er warscheinlich eine tickende Zeitbombe…! Zudem sprechen gar einige Indizien gegen ihn… Kann mir kaum vorsetllen dass jemand so viel Pech hat, dass alle Indizien gegen ihn sprechen + wenn man seine Aktionen zu verdunkelung der Beweisen betrachtet… naja…
yannis
Ich denke auch dass ach dem Stand der Dinge er vor sich selbst und andere vor ihn geschützt werden müssen, (Sicherheitsverwahrung)
goggile
hõrt endlich auf benno als teifel und made als heilige darzustellen
porka
@Goggile bisch du decht a Tolm!!
ketihr.
dann erzähl uns mal dein Märchen.. wir hören dir gerne zu….
summer
@goggile
Bist du die Made im Speck?
esmeralda
@goggile made in china?
pirat1
Hallo,
die Frage wurde zwar schon öfters gestellt aber ich würde gerne wissen wer für den ganzen finanziellen Aufwand aufkommt sollte sich bestätigen dass Benno schuldig ist. Da wird die Wohnung in der Runkelsteinstraße bei weitem nicht reichen. Es wird dann wohl oder übel wieder mal den Steuerzahler treffen
esmeralda
@pirat, was glaubst du? wer bezahlt die ganzen Dienste der Polizei, des Heeres, der Ermittler, der Behörden? Natürlich der Staat und das ist letztendlich der Steuerzahler
pirat1
das sagte ich ja bereits. Noch gilt ja die Unschuldsvermutung. Sollte Benno die Tat begangen haben und schuldig gesprochen werden, wäre es nicht falsch wenn er für die Kosten aufkommen müsste. Schließlich hätte er dann die gesamte Justizbehörde und all die ganzen Helfer wie Taucher Feuerwehr usw um die Nase rumgeführt.
rowe
eine sehr verkürzte Überlegung die Kostenübernahme im Fall der Verurteilung zu verlangen.
umgekehrt, sollte er freigesprochen werden, zahlt der Staat ihm auch keinen Kostenersatz.
watschi
pirat, dann musst aber ein neues gesetz verabschieden, denn jeder angeklagte darf sich verteidigen, muss sich nicht selbst belasten und darf somit lügen bis sich die balken biegen. das ganze nennt man rechtsstaat