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Gestundete Kredite

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Die Handelskammer ersucht die Banken, die Stundung von Krediten um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Im März 2020 haben die Südtiroler Sparkasse, die Volksbank und die Raiffeisenkassen eine Stundungsvereinbarung unterzeichnet.

Die Stundungen sei eine überaus wichtige Unterstützungsmaßnahme für die Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) sowie die größeren Betriebe in Südtirol, die aufgrund des COVID-19-Gesundheitsnotstands in Schwierigkeiten geraten sind, so die Handelskammer.

Die Vereinbarung zur Stundung von Krediten ist noch bis zum 31. März 2021 aufrecht. Die Handelskammer Bozen ersucht die Banken um Verlängerung für ein weiteres Jahr.

Die Corona-Krise habedie wirtschaftliche Tätigkeit vieler Südtiroler Unternehmen drastisch eingeschränkt, was häufig zu Liquiditätsengpässen in den Betrieben führe.

Angesichts dessen sind die Regionalbanken Südtiroler Sparkasse, Volksbank sowie die Raiffeisenkassen bereits im März 2020 der Stundungsvereinbarung beigetreten, die auf nationaler Ebene von der italienischen Bankenvereinigung ABI und den Wirtschaftsverbänden unterzeichnet wurde.

Mit dem Beitritt zum ABI-Abkommen zur Stundung von Krediten unterstützen die lokalen Banken Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU), die aufgrund des COVID-19-Gesundheitsnotstands in Schwierigkeiten geraten sind.

Das Abkommen sieht die Möglichkeit der Aussetzung oder Verlängerung von Krediten vor, die bis zum 31. Januar 2020 an Unternehmen „in bonis“ vergeben wurden, das heißt an Unternehmen, welche die Kredite bislang ordnungsgemäß bedient haben.

„Die Stundungsvereinbarung der Südtiroler Regionalbanken konnte bis dato vielen Unternehmer/innen bei Zahlungsschwierigkeiten helfen. Leider läuft das Abkommen mit 31. März 2021 aus – wir richten deshalb einen Appell an die Banken, die Vereinbarung im Sinne der heimischen Betriebe und deren Mitarbeiter/innen um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Landesregierung soll diese Maßnahme flankierend unterstützen“, heißt es in der Aussendung der Handelskammer.

 

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