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„Recht auf Abtreibung“

Ulrike Oberhammer

Der Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen verurteilt die Kampagne der Organisationen Pro Vita und Bewegung für das Leben.  

Die italienische Bischofskonferenz ruft den ersten Sonntag im Februar jeden Jahres zum Tag des Lebens aus.

„Seit Jahren nutzen die Organisationen Pro Vita und Bewegung für das Leben diesen Tag für Hetzkampagnen gegen das Recht auf Abtreibung“, kritisiert Ulrike Oberhammer, die Chefin des Landesbeirates für Chancengleichheit.

In Italien ist der Schwangerschaftsabbruch mit Gesetz vom 22. Mai 1978, Nr. 194 „Bestimmungen über den Schutz der Mutterschaft und über den freiwilligen Abbruch der Schwangerschaft“ geregelt.

Nach dem Gesetz ist ein Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

„Eine nicht gewollte Schwangerschaft ist für jede betroffene Frau eine sehr schwierige Situation und umso schwieriger ihre Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruch. Wir sollten den Frauen zur Seite stehen und ihnen Möglichkeiten und Hilfestellungen aufzeigen, statt sie zu verurteilen. Statt seit bald 50 Jahren mit Hetzkampagnen die Frauen noch weiter in tiefste persönliche Krisen zu stürzen, sollten die einschlägigen Organisationen endlich auch einmal für das Leben der Frauen einstehen,“ unterstreichen Ulrike Oberhammer und Beirats-Vizepräsidentin Donatella Califano.

Bischof Ivo Muser hat den Tag des Lebens 2021 unter die Botschaft „Freiheit soll im Dienst des Lebens stehen“ gestellt.

Diese Botschaft teilt der Landesbeirat und erinnert daran, dass es hierbei auch um die Frauen gehen muss, die in Freiheit und Würde ihr eigenes Leben gestalten dürfen.

Das Gesetz 194 sei eine enorm wichtige Hilfestellung, um die Frauen vor dem Absturz in illegale Abtreibungen zu schützen und ihnen in schwierigsten Momenten zur Seite zu stehen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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