„Entleerung“ der Etsch
Für die Suche nach dem vermissten Bozner Ehepaar wird der Wasserstand der Etsch künstlich reduziert. Derweil wird Star-Genetiker Emiliano Giardina zum Gerichtsgutachter ernannt.
von Thomas Vikoler
Die Staatsanwaltschaft scheint weiterhin davon überzeugt zu sein, dass sich die Leichen von Laura Perselli und Peter Neumair, dem seit 4. Jänner verschwundenen Ehepaar, in der Etsch befinden. Und zwar im Bereich der Brücke zur Frizzi Au.
Am Donnerstag bei einem Treffen der Staatsanwaltschaft mit dem Zivilschutz, der Feuerwehr und von Alperia Greenpower, dem Verwalter des Wassereinzugsgebiets, wurde Folgendes vereinbart: Der Wasserstand der Etsch soll in den kommenden Tagen, um die Suche nach den Vermissten zu erleichtern, künstlich abgesenkt werden. Der Sucheinsatz wird in den nächsten Tagen fortgesetzt.
Derweil hat Voruntersuchungsrichterin Carla Scheidle, welche das Ermittlungsverfahren gegen den des zweifachen Mordes verdächtigten Sohn Benno Neumair begleitet, die Gutachter für das Beweissicherungsverfahren namhaft gemacht. Es handelt sich um Emiliano Giardina von der römischen Universität Tor Vegata, der den genetischen Teil der Analysen durchführen soll, und um Lizian Piccin von der Universität Bologna, der für den biologischen Teil zuständig ist.
Emiliano Giardina gilt als eine Art Star-Genetiker, er trug mit seiner Arbeit zur Aufklärung des Mordes an Yara Gambirasio bei, war mit dem Mordfall in Perugia befasst, und war zuletzt Gutachter der Antidoping-Agentur WADA im Beweissicherungsverfahren zum Fall Alex Schwazer am Bozner Landesgericht als Sachverständiger tätig.
Die beiden Gutachter werden am 11. Februar am Landesgericht vereidigt, danach werden sie sich für rund zwei Monate die Ergebnisse der RIS-Spurensicherung zu den Ermittlungen gegen Benno Neumair vornehmen.
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Kommentare (18)
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nanu
Lasst euch auch von Hobby-Drohnen-Piloten, von denen es eine Vielzahl gibt, bei der Suche helfen.
tiroler
Wer bezahlt diesen Aufwand????
rh
Der Ehre zuliebe, dem Tricksen ein Ende, Benno zur Erlösung. Anatomisch gesehen steigt Verwesliches nicht an die Wasseroberfläche, wenn eine Gasbildung nicht erfolgt, zum Beispiel wenn die Körper aufgeschnitten wurden – weiß eh jeder. Hier wird Großes geleistet Der öffentliche Ankläger (Volk) sollte den Ermittlern für deren großartige Leistungen danken.
goggile
WO GERICHTE UNSCHULDSVERMUTENDE OHNE BEWEISE IN HAFT SETZEN IST JEGLICHE DEMOKRATIE FERN!
HOFFENTLICH WERDEN ERMITTLUNGEN GERECHT UND EHRLICH GEMACHT UND DIE DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDEN PERIZIE.
ZUSAMMENGEPASTELTES; NUR UM IN RECHT ZU SEIN UND BELLA FIGURA ZU MACHEN WÄRE JA ALLZUTYPISCH FÜR BELLA ITALIA
esmeralda
schrei nicht immer so
canismajoris
Blödsinn! Bis ein Urteil gesprochen wird, gilt immer die Unschuldsvermutung.
Wenn jemand auf offener Straße unter 20 Augenzeugen und von drei Kameras gefilmt fünf Menschen erschiest, gilt auch die „Unschuldsvermutung“ bis das Urteil gefällt ist. Sollte er deshalb bis zur Gerichtsverhandlung frei rumlaufen dürfen? So funktioniert „Demokratie“ nicht.
watschi
canismajors, gibt es augenzeugen oder handfeste beweise? nein, also sollte er bis zum urteil frei sein. besser ein schuldiger frei als ein unschuldiger im
knast. wenn die behörden nicht imstande sind einen mord zu beweisen, sollte man die ermittler wechseln oder den verdächtigen frei lassen. so sollte, für mich, demokratie funktionieren.
cif
watschi, wer sagt denn, dass keine Beweise vorliegen?
Deine Sichtweise ist ziemlich einfach gestrickt, eigentlich in vielen Belangen.
esmeralda
@cif, da geb ich dir Recht
watschi
cif, es gibt keine beweise, nur indizien. würde man sonst immer noch mach den leichen suchen? im garten herumkralen? die medien würden es sofort erfahren, glaube mir, wenn du willst oder auch nicht. egal
watschi
cif, je einfacher du denkst, desto schneller kommst du auf ein ergebnis. je komplizierter du denkst umso mehr wirst du dich verlieren. und meistens kommt es anders als man denkt.wir werden sehen
cif
Du hast den Zusammenhang zwischen Forensik und Gerichtsbarkeit noch nicht verstanden. Vor Gericht zählen nur Indizen oder Beweise und je mehr Beweise vorhanden sind steigt die Chance, dass der Täter seine gerechte Strafe bekommt.
1 Beweis oder Indiz reicht vielleicht aus, den Täter schuldig zu sprechen, aber auf Grund nicht Schuldfähig oder einen anderen Paragraphen wegen nicht vorsätzlicher Tötung oder gar Notwehr mit geringer oder gar Straffrei ausgeht. 10Inizen oder Beweise reichen dann vlt. aus, um die Höchststrafe zu bekommen.
Auch ein Geständnis des Täters ohne Beweise reichen nicht aus, seine angemessene Strafe zu bekommen.
watschi
cif, ich glaube du hast nichts verstanden. in ein paar tagen ist er wieder frei. wetten?
watschi
cif, diee gerichtsbarkeit hat zum fall zwei super experten nominiert. warum
wohl? warten wir es ab
cif
watschi ich habe nie behauptet dass dieser Mann schuldig ist und sollte er unschuldig sein, dann ist es allein zu seinem Vorteil, dass penibel genau und lange genug ermittelt wird. Das Gericht muss seine Schuld beweisen und nicht umgekehrt.
Auch seine Rechtsanwälte kennen die Gesetzeslage besser als du. Also immer locker bleiben…
watschi
cif, ich bin eigentlich locker, aber gut, dass du es einsiehst
yannis
Da hatte es Kommissar Jürgen Brockmeyer (NRW) damals etwas leichter, Kiesgruben leer pumpen ist ist im Vergleich zur Etsch mit wenig Aufwand möglich.
Die Opfer fanden sich darin aber nicht, wurden halt anderweitig verscharrt……….
prof
Laut Anwalt Moccia welcher heute Benno im Kerker besuchte,ist dieser sehr traurig,daß man die Eltern nicht findet. Oder Benno ist wirklich unschuldig was ich bezweifle,oder er narrt alle Einsatzkräfte.