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Warten auf die Abfertigung

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Während die Abfertigungen im Privatsektor innerhalb von 30 Tagen nach dem Renteneintritt ausbezahlt werden, müssen die öffentlich Bediensteten bis zu 27 Monate darauf warten – das sorgt für Unmut.

von Karin Gamper

Der Fall einer Meranerin lässt aufhorchen. Seit eineinhalb Jahren ist die Frau in Pension und noch immer hat sie ihre Abfertigung nicht bekommen. Mehr noch: Ihr wurde beschieden, dass dies insgesamt 27 Monate dauern wird. Damit wird sie am Ende über zwei Jahre auf die Geldsumme gewartet haben, die sie im Laufe ihres Berufslebens angehäuft hat und die ihr laut Gesetz zusteht.

Die Pensionistin erläutert ihren Fall in einem Offenen Brief an Gesundheitslandesrat Thomas Widmann wie folgt:

„Ich habe jahrelang beim Südtiroler Sanitätsbetrieb gearbeitet, zeitweise unter sehr schwierigen Umständen. Im August 2019 bin ich nach 42 Arbeitsjahren in Rente gegangen, ohne meine Abfertigung zu bekommen. Laut Aussage der Gewerkschaft und des Personalbüros der Sanitätseinheit beträgt die Wartezeit 27 Monate.

Nachdem in dieser schweren Zeit fast jeder um Subventionen ansucht (Hotellerie, Handel, Bauern, ja sogar Politiker) frage ich mich: Was ist mit mir? Warum muss ich so lange warten? Ich verlange doch nichts, was mir nicht zustehen würde?

Ich bin in Meran geboren, habe ein Leben lang hier gearbeitet und falle trotzdem überall durch das Raster. Ich gehöre nicht zu den Privilegierten, die zu viel in Anspruch nehmen (Mietbeiträge, Sozialwohnungen, Vorauszahlungen…). Ich muss mit meiner Rente sehr sparsam leben und könnte gerade jetzt, in dieser für uns alle so schwierigen Situation, meine Abfertigung sehr gut brauchen. Ich habe Miete, Strom und Müllabfuhr zu bezahlen, dazu kommen auch noch die sehr hohen Lebenshaltungskosten.

Ich ersuche Sie deshalb freundlich diese Sachlage zu klären und mich über die Möglichkeiten zu informieren.“

Dass öffentlich Bedienstete länger auf ihre Abfertigung warten als privat Angestellte ist bekannt. Aber dass es gar 27 Monate dauert?

ASGB-Chef Tony Tschenett

„In diesem Fall trifft das Land bzw. den Sanitätsbetrieb keine Schuld“, erläutert ASGB-Chef Tony Tschenett den Sachverhalt, „die derzeitige Abfertigungsregelung geht auf das Monti-Dekret im Jahr 2012 zurück. Es wurde in einer wirtschaftlich schwierigen Situation erlassen“. Wie Tschenett erläutert, laufen in ganz Italien Rekurse gegen diese Bestimmungen. „Diese Regelung ist auch aus meiner Sicht verfassungswidrig, weil sie keine Gleichbehandlung zwischen den öffentlich und den privat Bediensteten vorsieht, die ja ihre Abfertigung sehr viel schneller, d.h. innerhalb von 30 Tagen bekommen“, unterstreicht Tschenett. Die Gewerkschaften erwarten sich hier deshalb ein Präzedenzurteil.

Tschenett verweist darauf, dass der Abfertigungsrückstand nur einen Teil der Summe betrifft: „Fast alle öffentlich Bediensteten sind im Laborfonds eingetragen, wo ein Teil der Abfertigung liegt, diesen erhält man innerhalb von etwa zwei Monaten ausbezahlt“, erklärt er. Außerdem gebe es in einigen Fällen wie Wohnungssanierung die Möglichkeit einer Akontozahlung.

Das Land hat zwar – so Tschenett – unmittelbar keine Schuld an der Misere, könnte die Wartezeiten aber mildern: Indem es das Geld vorstreckt oder eine Konvention mit einer Südtiroler Bank eingeht. Tschenett: „Die Banken könnten dann bis zu maximal 40.000 Euro Vorschuss mit reduziertem Zinssatz geben“. 

Alexander Steiner, der oberste Personalchef der Landesverwaltung ist zwar nicht für den Sanitätsbetrieb zuständig, die Regelung ist aber dieselbe. „Das ist eine komplizierte Geschichte“, sagt er. Es gebe drei verschieden lange Wartezeiten: Bei zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen warte ein öffentlich Bediensteter 15 Monate (davon drei Monate Bearbeitungszeit) auf die Abfertigung. Dasselbe gelte, wenn ein Bediensteter Dienstalter und Renteneintrittsalter erreicht habe und von Amts wegen in den Ruhestand versetzt wird. 27 Monate (davon drei Bearbeitungsmonate) schließlich warten Bedienstete, die das vorgesehene Dienstalter, nicht aber das Renteneintrittsalter erreicht haben. „Das Land streckt einen Teil des Geldes für das NISF/INPS bereits vor, sonst würde es noch länger dauern“, betont Steiner.

Für die Frau aus Meran ist das alles nicht nachvollziehbar. „Auch ich wurde von meinem Arbeitgeber schriftlich aufgefordert in Pension zu gehen“, erklärt sie. Und was die Akontoauszahlung betrifft winkt sie ab: „Ich hatte nie die Voraussetzungen dafür, weil ich weder eine Wohnung zu sanieren noch sonstige hohe Kosten abschreiben konnte“. 

Für sie ist das alles unverständlich: „Ich habe nach der Mittelschule sofort zu arbeiten begonnen, war immer berufstätig und habe stets meine Beiträge eingezahlt. Deshalb verstehe ich nicht, warum ich so lange auf mein Geld warten muss“.

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Kommentare (20)

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  • criticus

    Hauptsache die Politiker bekommen Erhöhungen, Nachzahlungen und dürfen mehr Ausgaben verrechnen!

  • andreas

    Auch wenn die Auszahlung etwas länger dauert, wo sie durchaus Recht hat, sich zu beklagen, hat sie ihr gesamtes Arbeitsleben die Privilegien von öffentlich Bediensteten genossen, ohne sich darüber zu beklagen, dass Private nicht diese Privilegien in Anspruch nehmen können.

    Was mir aber nicht ganz klar ist und ich jetzt schon öfters gehört habe ist wie Rentner darauf kommen sich darüber zu beklagen, dass andere subventioniert werden und sie teilweise annehmen, auch ein Recht darauf zu haben.
    Das derzeitige Rentensystem ist aus dem laufenden Betrieb nicht mehr finanzierbar und muss bezuschußt werden.
    Alle derzeitgen Rentner sollte eigentlich froh sein, dass sie noch so viel bekommen und diese pünktlich bezahlt werden.

  • echnaton

    Auszug aus dem Schreiben des Personalamtes:
    „Sie sind am 31.12.2019 vom Landesdienst ausgeschieden- Somit steht Ihnen eine Abfertigung zu, die gemäß derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht vor dem 1.1.2022 (zuzüglich drei Monate Bearbeitungszeit für die Verwaltung) ausbezahlt werden kann. Ein Teil der Abfertigung ist zu Lasten des Nationalen Fürsorgeinstitutes NISF/INPS und wird von der Autonomen Provinz ausbezahlt.“

    Jetzt meine Frage:
    Wenn ich schon zwei Jahre auf die Abfertigung warten muss, wieso braucht die Verwaltung noch drei Monate Bearbeitungszeit? Sie hat doch zwei Jahr Zeit vorzubereiten.
    Außerdem bekommt man die volle Abfertigung nicht nach 2 Jahren sondern erst nach 4 Jahren
    nach 2 Jahren einen Teil
    nach einem weiteren Jahr einen Zeil
    und dann im vierten Jahr den letzten Teil.

    Ok es ist eine Staatsbestimmung, aber wieso streckt das Land nicht vor oder kürzt zumindest die Auszahlungszeit

    • schwarzesschaf

      Sei froh das du es in 3 raten bekommst meinst die Obrigen schwerverdiener sind dumm wenn sie die Abfertigung bekommen dürfen sie die hälfte abgeben und mit den system geben sie nur 20% aber das kleine fussvolk ist zu dumm um das zu verstehen

  • schwarzesschaf

    Na und??? Welche vorzüge habe sie gegen der Privatwirtschaft. 3 jahre mutterschaft fast unkündbar, rabatte bei werkstatten hotel ecc hört mal auf zu jammern und es gibt auch einen positiven aspeckt ihr zahlt weniger steuern wenn man die abfertigung später bekommt

  • echnaton

    @schwarzesschaf
    Da Mann hatte ich nie Mutterschaft und Rabatte bei Werkstätte, Hotels und ecc. gibt es nicht.
    Und von weniger Steuern zahlen, das stimmt auch nicht, denn die Abfertigung unterliegt meines Wissens eine eigenen Besteuerung die jetzt oder in drei Jahres identisch ist.
    Und nein ich bin nicht froh, wenn ich vier Jahre auf meine Abfertigung nach über 40 Jahre Dienst warten muss. Und wenn du meinst, dass Landesangestellte (normale Bedienstete) Schwerverdiener sind da irrst du dich. Denke nicht, dass nach über 40 Dienstjahre mit Matura 1.900 netto ein Schwerverdiener Gehalt ist.

  • asterix

    @echnaton, die haben alle zT. keine Ahnung von was sie reden. Bis zum Monti Dekret betrug die Wartezeit ca. 6 Monate. Dann das SalvaItalia Dekret= ein Jahr Verlängerung. Anschl. kam Renzi, wieder ein Jahr länger, SalvaItalia, wie gehabt. Wenn man hier schon Blödsinn zusamnenschreibt von wegen sooo super überbezahlte Sanitätsangestellte, frage ich mich, warum sich bei den Wettbewerben kaum jemabd meldet und anstellen lässt. Und isch weiß wovon ich rede, da selbst damit befasst. Zur Abfertigung: Das eingezahlte Geld wird zu einem guten Teil vom Angestellten selbst eingezahlt. Es wird im also sein Eigentum vorenthalten. Wie wenn dir die Bank dein Guthaben nicht ausbezahlen würde.

  • tirolersepp

    Halbwahrheit: Die hälfte der Abfertigung wird nach einem Jahr bereits ausbezahlt – sollt Tony doch wissen !!

    Also viel Geschrei um nichts !

  • sepp

    na na des isch lei weildes die politiker fa ihren gehalt zahlen miesen überall wo gezahlt werden muss schaugs a so aus

  • noando

    eine frau beklagt sich über die kollektivvertraglichen bedingungen, mit der rechtfertigung: „… jeder um subventionen ansucht … was ist mit mir?“

    was hat das eine mit dem anderen zu tun? was haben die subventionen mit der abfertigung der frau zu tun?

    die auszahlung der abfertigung der öffentlich bediensteten ist (wie ich mich glaube zu erinnern) ja bereits seit einigen jahren ein thema (verfassungswidrig, suche nach lösungen – vorstreckung durch provinz). ich kann die kritik verstehen, aber die corona-krise ist ein anderes thema.

    außerdem wäre dann noch zu sagen, dass die abfertigung der öffentlich bediensteten im fürsorgefonds eingezahlt werden, und das land bereits einen teil – zur zuführung an den pensionsfonds – vorstreckt. oder liege ich falsch? das land ist also bereits kulant, und versucht den missstand entgegen zu wirken.

    um es nochmals klar zu stellen: ich verstehe die kritik, dass die abfertigung (lohnelement) zu spät ausbezahlt wird (jahre nach beendigung). dies ist aber teil des arbeitsvertrages, welches die frau auch unterschrieben hat. die zeitliche abfolge bei der pensionierung müsste der frau eigentlich im vorhinein klar sein müssen. der versuch, die corona-krise mit ins spiel zu bringen, ist unangebracht – für mein verständnis.

    • asterix

      Die Angelegenheit hat übeehaupt nix mit Arbeitsvertäge oder Kollektivverträge zu tun. Jeder private Arbeitgeber muss die Abfertigung dem Angestellten zeitnahe ausbezahlen. In dem Fall ist das Land der Arbeitgeber, aber die Abfertigung kommt vom IMPS??? Etwas stimmt da nicht.

      • noando

        sie haben recht:

        bei der wartezeit zur auszahlung der abfertigung, besteht keine verbindung zum arbeitsvertrag. diese kam durch die dekrete (welche sie ja schon genannt haben) zu stande. entschuldigt meine fake-news.

        bzgl inps und arbeitsgeber land:

        die abfertigung wird in die ex-inpdap fürsorgefonds eingezahlt – bleibt also nicht beim land. das land streckt einen teil der abfertigung vor, welcher dem laborfonds zugeführt werden muss. bei pensionierung wird nur noch der differenzbetrag an den arbeitnehmer ausbezahlt und vom land der teil einbehalten, welcher vorgestreckt wurde. (hoffe ich habe nicht nochmals etwas falsch verstanden)

        in diesem sinne hat die frau aus meran die falsche adresse gewählt. sagt ja auch tschenett.

        und, die argumentation von der frau aus meran ist meiner meinung nach höchst unangemessen: die abfertigung und deren abwicklung hat mit den subventionen welche für corona-ausfälle angesucht werden können, nichts zu tun.

  • nochasupergscheiter

    Hatte gestern wieder die Möglichkeit die Abläufe in einem landesbüro zu beobachten!
    Bin sicher dass in einem privaten Büro am Dienstag Abend schon mehr geleistet wurde als dort…
    Dann auch noch der Chef im Nacken der durchdreht wenns nicht klappt..
    Der Vorgesetzte dort war tiefenentspannt…
    Man sah richtig dass corona den Mitarbeitern richtig passt, kein publikumsverkehr und ausrede für alles!
    Und zahlen tun das alles wir

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