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„Bloße Beleidigung“

Die Grenzen der Meinungsfreiheit: Wie die Kassation die rechtskräftige Verurteilung von Eva Klotz & Co. zum Besenplakat begründet. 

Zehn Jahre lang dauerte das Strafverfahren, das im November 2020 von der Kassation für beendet erklärt wurde: Die Geschichte um das sogenannte Besenplakat der Südtiroler Freiheit vom Oktober 2010, die mit einem rechtskräftigen Schuldspruch für Bewegungsgründerin Eva Klotz, den Landtagsabgeordneten Sven Knoll und den Parteifunktionär Werner Thaler endete. Sie müssen jeweils 3.000 Euro Geldstrafe wegen Schmähung eines Symbols der Republik zahlen.

Ihr Anwalt Nicola Canestrini hat bereits eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof der Menschenrechte angekündigt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung müsse mehr gelten als ein Paragraf aus der Faschistenzeit.

Die Kassation liefert nun ihre Begründung für die Bestätigung des (zweiten) Schuldspruchs des Bozner Oberlandesgerichts nach. Das Recht auf freie Meinungsäußerung, so heißt es dort, habe seine Grenzen. Und zwar dann, wenn die Grenze zwischen Kritik und Schmähung bzw. Beleidigung überschritten werde.

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