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„Dein Tod ist bestellt“

In Bozen muss ein Unternehmer aus Lüsen wegen versuchter Erpressung vor Gericht. Er wollte offenbar einen Geschäftspartner mit Todesdrohungen zu einem Vertrag zwingen.

von Thomas Vikoler

In der Wirtschaft, so heißt es, wird manchmal mit harten Bandagen gekämpft. Hart aber fair. Die Methoden, die ein 55-jähriger Unternehmer aus Lüsen bei Vertragsverhandlungen über die Abtretung von Anteilen an einer Hotelgesellschaft wählte, waren eher unfair.

Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft: Erpresserisch.

Am Mittwoch leitete Vorverhandlungsrichterin Carla Scheidle ein Hauptverfahren gegen den Mann aus Lüsen ein. Er muss wegen versuchter Erpressung eines 60-Jährigen aus Terlan und eines 67-jährigen Meraners verantworten.

Grundlage der Anklage bilden zwei WhatsApp-Mitteilungen, welche der Unternehmer aus Lüsen am 21. und 24. Februar 2020, jeweils kurz nach Mitternacht, an seine Geschäftspartner schickte. Dies alles mit dem Ziel, sie zur Rücknahme einer Anzeige bei der Handelskammer und zur Unterzeichnung eines Kaufvertrages zur Abtretung von Gesellschaftsanteilen an einer Hotelgesellschaft zu nötigen. Der Kaufpreis für die Gesellschaftsanteile hätten nach den Vorstellungen des nunmehr Angeklagten eher lächerliche zwei Euro betragen sollen.

Die Adressaten der WhatsApp-Nachrichten gingen auf den ungleichen Deal nicht ein und erstatteten Strafanzeige.

Doch wie genau sollten die Männer aus Terlan bzw. Meran dazu gezwungen werden? Mit kuriosen Todesdrohungen. „Im Klartext, dein Tod ist bestellt“, heißt es in der ersten Nachricht, an den Mann aus Terlan gerichtet. „Entscheide: Leben oder Tod, dein Tod ist unwiderruflich bestellt“.

Verbunden sind diese Sätze mit der Aufforderung, den Kaufvertrag zu unterschreiben und zurückzumailen.

„Wenn du den Vertrag, der fair geschrieben ist, annimmst, wirst du deinen Weg machen, aber Vorsicht, aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Sollte irgendwas Verdächtiges oder Negatives in meinem Umfeld passieren, wirst du sterben“, schreibt der Unternehmer aus Lüsen, gegen den später ein Richterliches Annäherungsverbot verhängt wurde, das bis zum 28. April dieses Jahres gilt. Er ist bereits einmal rechtskräftig verurteilt worden, laut Anklage also rückfällig.

In der zweiten Nachricht sind keine Todesdrohungen enthalten, aber die Aufforderung, eine Klage bei der Handelskammer zurückzuziehen.

Alles digital bestens dokumentiert, was die Arbeit der Ermittler in diesem Fall erheblich erleichterte.

Der Prozess gegen den Unternehmer aus Lüsen wird in diesem Jahr am Landesgericht beginnen.

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