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Der Beitrags-Kompromiss

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Betriebe mit weniger als 20 Prozent Umsatzverlust müssen den Corona-Landesbeitrag definitiv zurückzahlen – allerdings mit einer Sonderlösung.

von Heinrich Schwarz

Das Thema sorgte im November für eine angeregte Diskussion: Landtagsabgeordnete mehrerer Parteien – angeführt von SVP-Fraktionssprecher Gert Lanz – forderten, dass alle Betriebe, deren Umsatzrückgang unter 20 Prozent liegt, den Corona-Verlustbeitrag behalten können.

Zur Erinnerung: Im Frühjahr konnten Kleinunternehmen mit maximal fünf Mitarbeitern beim Land um einen Verlustbeitrag in Höhe von 3.000 bis 10.000 Euro ansuchen, sofern sie im März, April oder Mai einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent hatten und im Gesamtjahr 2020 mindestens 20 Prozent Umsatzrückgang haben. Sollte sich am Ende des Jahres herausstellen, dass das Umsatzminus weniger als 20 Prozent beträgt, muss der Beitrag samt Zinsen zurückgezahlt werden. Fast 18.000 Betriebe hatten um den Landeszuschuss angesucht.

Gert Lanz und Co. argumentieren, dass es einigen Betrieben durch starken persönlichen Einsatz gelungen sei, ihren Umsatz zu halten. Eine Rückzahlung des Beitrages könne aber angesichts des zweiten Lockdowns fatale Folgen haben.

Im Landtag wurde Ende November schließlich mit großer Mehrheit ein Beschlussantrag genehmigt, wonach die Landesregierung prüfen muss, ob Betriebe die Förderungen behalten und die Entwicklung des zweiten Lockdowns abwarten können. Klare Kritik aus den Reihen der Mehrheit kam nur vom SVP-Abgeordneten Helmuth Renzler: Wenn ein Betrieb, der nicht 20 Prozent Umsatzrückgang hatte, jetzt nicht zurückzahlen könne, habe er falsch kalkuliert oder spekuliert. Man müsse jene unterstützen, die Unterstützung brauchen.

Nachdem das Jahr 2020 nun vorüber ist: Müssen die betroffenen Betriebe den Corona-Verlustbeitrag nun zurückzahlen oder doch nicht?

Ja, müssen sie, allerdings teilt Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer auf Anfrage mit: „Es wird den Unternehmen für die Rückzahlung der Zuschüsse eine angemessene Zeitspanne gewährt. Die Verwaltung wird die Begünstigten jedenfalls auf die Vorgangsweise für die Überprüfung und allfällige Rückzahlung hinweisen.“

Im Raum steht, dass die Rückzahlung sogar erst in der zweiten Jahreshälfte 2021 erfolgen muss. Nach Informationen der TAGESZEITUNG wird seitens der Landesregierung zudem ins Auge gefasst, dass die Rückzahlung bis dahin mit eventuellen Beiträgen aus einem neuen Landeshilfspaket verrechnet werden kann.

Insgesamt handelt es sich also um eine Lösung, mit der diejenigen, die den Landeszuschuss schon frühzeitig zurückgezahlt haben oder erst gar nicht darum angesucht hatten, nicht benachteiligt werden.

Die Inhalte eines neuen Landeshilfspaketes werden davon abhängen, in welchem Ausmaß der Staat den Lockdown-geschädigten Betrieben unter die Arme greift und inwiefern dem Land Geldmittel zur Verfügung stehen.

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Kommentare (6)

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  • klum

    „weniger als 20 Prozent Umsatzverlust“ Das bedeutet im Prinzip eigentlich nur, dass der Staat und das Land Südtirol draufzahlt, weil heuer entsprechend weniger Steuern anfallen. Ein gesunder Betrieb mit 10% Umsatz-Minus sollte keine größeren Probleme haben und ist auch nicht auf diese paar 1000 € an Hilfen angewiesen.

    • leser

      Klum
      Man sieht dass du keinen betrieb hast
      Nur eine kleine hilfe
      Du hast eonen betrieb und hast das glück mit 25% marge zu arbeiten
      Du hast gaanz wenig gerechnet 15% lohnkosten, hast im schnitt ( weil der wirtschaftsberater der kein betriebsrisiko trägt , es dir empfieht) kosten auf abschreibungen, das ist nicht viel sondern entspricht etwa 7 jahre abschreibungsdauer
      Allein damit hast du schon ein loch von 10% im jahr
      Also kannst du davon ausgehen , dass die mehrheit der betriebe flöhe bereits vor dem märz hatte
      Anstatt jetzt den beyriebe so billige hilfsmassnahmen zu geben sollte die politik ein gestez verabschieden betriebsberatern für ihre beratertätigkeiyen und empfehlungen zu haften
      Denn heute ist die gesetzeslage mittlerweile so ein unternehmer nichteinmal herr über seine kontonummer ist

  • leser

    Die betriebe können aber froh sein, dass der staat noch mehr pleite ist als sie, daher fantasiert er ständig neue steuerabschreibungen und aufschübe
    Wahrscheinlich hofft er darauf , dass irgendwann der grosse schuldenschnitt kpmmt

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