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Post vom Notar

Im Vinschgau wird der Behindertentransport von Tundo nicht mehr regulär durchgeführt. Und die Bezirksgemeinschaft muss für die Gehälter der Mitarbeiter aufkommen.

von Karin Gamper

Schon wieder Ärger mit Tundo. Die Firma aus Apulien führt seit 2015 im Auftrag der Bezirksgemeinschaft den Behindertentransport im Vinschgau durch. Menschen mit Beeinträchtigung, die im Einzugsgebiet leben, werden von Tundo in die Betreuungseinrichtungen bzw. Werkstätten nach Prad und Schlanders begleitet. Der Vertrag läuft noch bis 2022.

Doch jetzt schaut es ganz danach aus, als ob die Zusammenarbeit bereits vorher aufgelöst wird. Der Behindertentransport durch Tundo wird nämlich bereits seit mehreren Monaten nicht mehr regulär durchgeführt, heißt es seitens der Bezirksgemeinschaft. Letztere hat an Tundo deshalb bereits formale Vorhaltungen übermittelt sowie Verwaltungsstrafen verhängt. Dazu kommt, dass Tundo die Mitarbeiter seit Juli nicht mehr entlohnt, weswegen viele von ihnen gekündigt haben. „Die Gewerkschaften und das Arbeitsinspektorat sind mit entsprechenden Meldungen an uns herangetreten“, bestätigt Generalsekretär Urban Rinner.

In dieser ohnehin schon prekären Situation flatterte der Bezirksgemeinschaft am vergangenen 23. November die Forderungsabtretungsurkunde eines Notars aus Bari in den Briefkasten. Konkret: die Bezirksgemeinschaft müsste 24 Monate lang das Entgelt, das Tundo für den Behindertentransport erhält, nicht mehr an die Firma direkt auszahlen, sondern an eine Mailänder Bank überweisen. Monatlich kommt dabei eine stattliche Summe von etwa 25.000 Euro zusammen.

Die Bezirksgemeinschaft lehnt dies ab. Zum einen werde der Dienst nicht mehr vertragsgerecht ausgeführt, zum anderen müssen mit der Tundo-Entschädigung die Gehälter der Fahrer und Begleitpersonen bezahlt werden. Generalsekretär Urban Rinner: „Laut den geltenden Bestimmungen müssen wir als öffentliche Verwaltung in diesem Fall einspringen“. Zudem musste die Bezirksgemeinschaft einen Ersatzdienst für die ausgefallenen Transportfahrten auf die Beine stellen und diesen auch auch finanzieren.

Die Forderungsabtretung wurde von der Bezirksgemeinschaft deshalb per Beschluss abgelehnt.

In der Bezirksgemeinschaft geht man davon aus, dass aufgrund der groben Vertragsverletzungen nun ein Auflösungsverfahren eingeleitet wird.

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