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Die Absolution

In einem amtlichen Schreiben lädt die Diözesanleitung die Gläubigen ein, an Bußgottesdiensten teilzunehmen und zur Beichte zu gehen.

Der Advent hat auch den Charakter einer Bußzeit, in der die Gläubigen eingeladen sind, Gott um Vergebung zu bitten. In einem amtlichen Schreiben lädt die Diözesanleitung die Gläubigen ein, – unter Einhaltung der Corona-Vorsichtsmaßnahmen – an Bußgottesdiensten teilzunehmen und zur Beichte zu gehen.

Für die Menschen in den Seniorenwohnheimen, Pflegeheimen und Krankenhäusern ist zwischen dem 16. Dezember und dem 6. Jänner 2021 die Generalabsolution vorgesehen.

Der Advent ist die die Zeit der Vorbereitung auf Weihnachten. In dieser Zeit sind die Gläubigen auch aufgerufen, vor Gott zu treten und um Versöhnung zu bitten. Die Diözesanleitung lädt die Gläubigen deshalb ein, in den Tagen vor Weihnachten – unter Einhaltung der Corona-Vorsichtsmaßnahmen – an den Bußgottesdiensten in den Pfarreien teilzunehmen sowie zur Beichte zu gehen, also das Sakrament der Versöhnung zu empfangen.

Beichte: Gut durchlüfteter Raum, Mindestabstand, Mundschutz

In einem amtlichen Schreiben von Bischof Ivo Muser und Generalvikar Eugen Runggaldier heißt es:

„Die Beichte soll nicht in einem Beichtzimmer abgenommen werden, sondern an einem Ort, der gut durchlüftet ist, unter Beachtung eines Mindestabstands von einem Meter, unter Verwendung eines Mundschutzes, ohne Körperkontakt, unter Wahrung der nötigen Diskretion.

Sollte es für Gläubige nicht möglich sein, das Sakrament der Versöhnung zu empfangen, so genügt es, wenn sie ihre Sünden aufrichtig bereuen, die Vergebung ihrer Sünden wünschen und es sich zum Vorsatz machen, sobald es wieder möglich ist, zur Beichte zu gehen. Unter diesen Umständen sind ihnen ihre Sünden vergeben.“

Seniorenwohnheime, Pflegeheime und Krankenhäuser:Generalabsolution zwischen 16. Dezember und 6. Jänner

Für die Menschen in den Seniorenwohnheimen, Pflegeheimen und Krankenhäusern gibt es mit der Generalabsolution eine zusätzliche Möglichkeit, um von den Sünden losgesprochen zu werden.

Im amtlichen Schreiben des Bischofs und des Generalvikars heißt es dazu:

„In unserer Diözese darf die Generalabsolution in Krankenhäusern, Seniorenwohnheimen und Pflegeheimen gegeben werden und zwar vom 16. Dezember 2020 bis 6. Jänner 2021. Die Generalabsolution soll von Gebet und einem geistlichen Wort der Ermutigung begleitet werden. Die Priester, die als Seelsorger für die genannten Einrichtungen beauftragt sind, werden gebeten, diesen Dienst auszuüben.“

Das amtliche Schreiben des Bischofs im Wortlaut gibt’s hier: https://www.bz-bx.net/de/news/detail/beichte-advent-2020.html

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (5)

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  • bernhart

    In der heutigen Zeit braucht es den ganzen Hokuspokus nicht mehr, keiner glaubt mehr daran.
    Ein Gottesdiener kann niemanden von den Sünden erlösen, Dier sogenannte Beichte ist ein Infobüro für die Geistlichen.
    Alle Geistlichen sollten zuerst beichten, da sie am meisten Dreck am Stecken haben.
    Siehe Kindermissbrauch

  • gerhard

    Ich darf auf Rücksicht gegenüber den Priestern nicht zum Beichten gehen.
    Der arme Kerl würde 4 Wochen nicht mehr schlafen und anschließend vermutlich seinen Job kündigen!

  • kritiker

    Was man so hört, wurde bei den Mißbrauchsfällen durch Priester nie der Mindestabstand eingehalten.

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