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Die Corona-Reise-Regeln

Das sind die neuen Anti-Corona-Regeln für die Einreise nach Italien und die Fahrten und Bewegungen zwischen den Regionen.

➡ Bis 9. Dezember:

Personen aus „roten“ und „orangen“ Zonen dürfen die eigene Region oder autonome Provinz nicht verlassen oder in eine solche einreisen (Ausnahme: dringliche arbeits-, gesundheits- oder studienbedingte Notwendigkeiten).

Die Rückkehr zum eigenen Wohnort aus anderen Regionen oder dem Ausland ist erlaubt.

Man muss eine Eigenerklärung dabei haben (Vordruck auf der Webseite des Außenministeriums).

Das Treffen von Lebenspartnern zählt bis zum 9. Dezember nicht zu den Notwendigkeiten, für die der Staat eine Ein- oder Ausreise ermöglicht.

➡ Ab 10. und bis zum 21. Dezember:

Nach Italien und somit auch nach Südtirol gilt ein #Einreiseverbot aus allen EU-Ländern, der Schweiz und aus Großbritannien, sofern man keinen negativen PCR- oder Antigentest vorweisen kann, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Zusätzlich bedarf es der ausgefüllten Eigenerklärung und einer Registrierung beim Sanitätsbetrieb über das Online-Formular auf der Corona-Seite des Bevölkerungsschutzes.

Während des Aufenthaltes in Südtirol sollten diese 3 Dokumente immer mit sich geführt werden, um sie bei einer Kontrolle vorweisen zu können.

Der Grund für die Einreise ist dabei nicht relevant. Mit einem negativen Test ist auch das Einreisen zum Lebenspartner möglich.

➡ Ab dem 21. Dezember und bis zum 6. Jänner:

Eine Einreise nach Italien ohne dringenden Grund ist an eine 14-tägige #Quarantäne geknüpft, welche auch nicht durch einen negativen Test verhindert werden kann.

Dies gilt für alle, die sich aus nicht unbedingt notwendigen Gründen (außer Arbeit, Studium, gesundheitliche Gründe) in anderen EU-Ländern, der Schweiz oder Großbritannien aufgehalten haben.

Auch jegliche Reisen zwischen den Regionen egal welcher Risikoeinstufung oder Ausreisen aus Italien sind verboten. (Ausnahme: dringliche arbeits-, gesundheits- oder studienbedingte Notwendigkeiten). Weiter erlaubt sind Besuche von Lebenspartnern in Südtirol mit einem negativen Antigentest.

AUSNAHMEN:

Durch Italien Reisende können sich 36 Stunden im Land aufhalten, ohne einen Test vorweisen zu müssen.

Auch Grenzpendler können weiterhin ohne Test zur Arbeit und zurückfahren. Mitarbeitende von italienischer Unternehmen, die sich nicht länger als 120 Stunden zu beruflichen Zwecke im Ausland aufgehalten haben, benötigen für die Rückkehr keinen negativen Test.

Dies gilt auch für Studierende, die täglich zum Studienort pendeln oder mindestens einmal in der Woche zum Wohnort zurückkehren.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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