Schwierige Einreise
Ab dem 21. Dezember gelten in Italien verschärfte Einreisebestimmungen. Was Sie wissen müssen.
Seit Donnerstag ist die neue Verordnung des italienischen Ministerpräsidenten rechtskräftig, die strenge Vorgaben für die Weihnachtszeit beinhaltet, um einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Die Regeln betreffen vor allem die Einreise nach Italien und die Fahrten und Bewegungen zwischen den Regionen.
Derzeitige Regelung bis 9. Dezember
Im Hinblick auf die Reiseregelungen gelten die derzeitigen Bestimmungen noch bis zum 9. Dezember. Das heißt, Personen aus roten und orangen Zonen ist es nicht gestattet, die eigene Region oder autonome Provinz zu verlassen oder in eine solche einzureisen. Ausgenommen sind dringliche arbeits-, gesundheits- oder studienbedingte Notwendigkeiten. Die Rückkehr zum eigenen Wohnort aus anderen Regionen oder dem Ausland weiterhin erlaubt. In jedem Fall ist es notwendig, die Eigenerklärung mitzuführen. Der entsprechende Vordruck kann von der Seite des Außenministeriums auch in deutscher Sprache heruntergeladen werden. Das Treffen von Lebenspartnern zählt bis zum 9. Dezember weiterhin nicht zu den Notwendigkeiten, für die der Staat eine Ein- oder Ausreise ermöglicht.
Einreiseverbot ab 21. Dezember
Restriktivere Maßnahmen gelten ab dem 10. und in der Folge bis zum 21. Dezember: Ab dem 10. Dezember gilt ein Einreiseverbot nach Italien und somit auch nach Südtirol aus allen EU-Ländern, der Schweiz und aus Großbritannien, sofern man keinen negativen PCR- oder Antigentest vorweisen kann, der nicht älter als 48h ist. Zusätzlich bedarf es der ausgefüllten Eigenerklärung und einer Registrierung über das Online-Formular auf der Corona-Seite des Bevölkerungsschutzes beim Sanitätsbetrieb. Empfohlen wird, während des Aufenthaltes in Südtirol diese drei Dokumente immer mit sich zu führen, um sie im Falle einer Kontrolle vorweisen zu können. Der Einreisegrund ist dabei nicht relevant. Der Einreisegrund ist dabei nicht relevant, weshalb mit einem negativen Test auch Einreisen zum eigenen Lebenspartner oder der Lebenspartnerin möglich sind.
Noch strenger sind die Regeln während der Feiertage: Ab dem 21. Dezember 2020 und bis zum 6. Jänner 2021 ist eine Einreise nach Italien ohne dringenden Grund an eine 14-tägige Quarantäne geknüpft, welche auch nicht durch einen negativen Test verhindert werden kann. Dies gilt für alle Personen, die sich einen oder mehrere Tage aus nicht unbedingt notwendigen Gründen (außer Arbeit, Studium, gesundheitliche Gründe) in anderen EU-Ländern, der Schweiz oder Großbritannien aufgehalten haben. Des Weiteren sind in dieser Zeitspanne auch jegliche Reisen zwischen den Regionen egal welcher Risikoeinstufung oder Ausreisen aus Italien verboten. Ausgenommen davon sind dringliche arbeits-, gesundheits- oder studienbedingte Notwendigkeiten. Weiterhin erlaubt sind hingegen Besuche von Lebenspartnern in Südtirol mit einem negativen Antigentest.
Ausnahmen für Durchreisende und Grenzpendler
Von diesen strengen Regelungen ausgenommen sind durch Italien Reisende: Sie können sich 36 Stunden im Land aufhalten, ohne einen Test vorweisen zu müssen. Auch Grenzpendler können weiterhin ohne Test zur Arbeit und zurückfahren. Mitarbeitende von italienischer Unternehmen, die sich nicht länger als 120 Stunden zu beruflichen Zwecke im Ausland aufgehalten haben, benötigen für die Rückkehr keinen negativen Test. Dies gilt auch für Studierende, die täglich zum Studienort pendeln oder mindestens einmal in der Woche zum Wohnort zurückkehren.
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Kommentare (11)
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fcpichler
Heute 04/12/20 konnte man in der Alto Adige im Internet lesen das es ab HEUTE erlaubt ist sich in unser Nachbarprovinzen zu begeben. Jetzt am selben Tag neu diese Nachricht:
Personen aus roten und orangen Zonen ist es nicht gestattet, die eigene Region oder autonome Provinz zu verlassen oder in eine solche einzureisen … und das bis zum 09/12 /20 ????
Okay , man versucht Vorschriften und Regeln zu beachten.. aber das ist doch pure Verarschung am Südtiroler Fussvolk, oder?
Das Chaos an täglichen Erneuerungen dieser Scheiss Corona Vorschriften und Regelungen sind schlicht und einfach eine Zumutung.. Oder?
hallihallo
jegliche vernunft ist verloren gegangen.
das einzige positive ist, daß derzeit nicht so streng kontrolliert wird , wie im frühjahr.
saustall_kritiker
Das Allerdümmste ist aber, dass man an den Weihnachtsfeiertagen nicht die Gemeinde verlassen darf. Dieser Absatz kann wohl niemals im absolut nüchternen Zustand geschrieben worden sein. Wenn ich meine Verwandten in einer anderen Gemeinde besuchen will, ja dann fahre ich halt am 23. hin und am 27. zurück und bin in Ordnung. Dümmer gehts wirklich nimmer. 🙂 🙂
fcpichler
Vorschriften und Regeln ohne einen Funken Logik. Ich wusste nicht das Covid 19 auch das Gehirn schädigt!
regenwurm
@fcpichler
Wenn die Leute einen Hauch von Hausverstand hätten, dann bräuchte es diese ganzen Regeln überhaupt nicht.
fronz
Hallo @regenwurm, was machst du hier, der Boden ist doch gefroren!
batman
Erstes Urteil zur generellen Quarantänepflicht
Ein portugiesisches Berufungsgericht (Tribunal da Relação de Lisboa) hebt als erstes Gericht Europas mit Urteil vom 11. November 2020 die generelle Quarantänepflicht für positiv Getestete auf. Seine Begründung: Für Gerichte gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“. Die PCR-Tests seien unzuverlässig und positiv getestet bedeute weder zwangsläufig ansteckend noch infiziert. Eine medizinische Diagnose, so das Gericht, könne nur ein Arzt stellen.
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