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Die neue Verordnung

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LH Arno Kompatscher hat am Freitagabend die Verordnung mit den neuen Corona-Maßnahmen unterzeichnet. DAS DOKUMENT.

Jetzt ist sie da, die Verordnung mit den neuen Corona-Maßnahmen, die LH Arno Kompatscher am Freitagabend unterzeichnet hat.

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Die Lombardei, die Region Piemont und Kalabrien, die Anfang November zur roten Zone erklärt wurden, sind jetzt orange Zonen. Die bisher orangen Regionen Ligurien und Sizilien werden ab Sonntag wieder gelb sein. Südtirol, Aosta, Toskana, die Abruzzen und Kampanien bleiben vorerst rote Regionen. Das hat die Regierung in Rom festgelegt.

ZUR NEUEN VERORDNUNG VON LH KOMPATSCHER 

Als „vorsichtige Öffnung“ bezeichnete Landeshauptmann  Kompatscher die in der neuen Verordnung beschlossenen Lockerungen.

Er erinnerte daran, dass die vergangenen Wochen erneut „eine schwierige Zeit mit großen Einschränkungen“ mit sich gebracht hätten: „Sie haben allen gesellschaftlichen Gruppen viel abverlangt und verlangen es ihnen weiter ab. Die Anstrengungenseien aber nicht umsonst gewesen. Das erfolgreiche Projekt „Südtirol testet“ werde sich in den nächsten Tagen weiter positiv auf die epidemiologische Entwicklung auswirken. Diesen Erfolg dürfe man jetzt nicht durch mangelnde Vorsicht zunichtemachen. „Es geht vor allem darum, Betriebe, Arbeitsplätzeund Familieneinkommen im Rahmen der Möglichkeiten zu sichern und zugleich den Gesundheitsbetrieb leistungsfähig zu halten“, betonte der Landeshauptmann.

Das vergangene Wochenende, habe gezeigt, zu welchem Zusammenhalt Südtirol fähig sei. Insgesamt wurden bei Corona-Screening „Südtirol-testet“ 362.050 Personen getestet und über 3000 Infizierte isoliert. Nach der Öffnung der Kleinkindbetreuungseinrichtungen, Kindergärten und Grundschulen am 24. November sind nun in vorerst zwei Phasen Lockerungen geplant.

Erste Lockerungen ab 30. November 

Ab Montag (30. November) können die Mittelschüler aller Klassen wieder vom Fernunterricht in den Präsenzunterricht wechseln. Auch an den Musikschulengibt es wieder Einzel-Präsenzunterricht. Alle Einzelhandelsgeschäfte dürfen wieder öffnen. Für den Handel gilt die 1/10 Regel, also müssen die Betriebe mindestens zehn Quadratmeter Fläche pro Person verfügbar haben. Märkte für den Verkauf von Lebensmitteln sind ebenfalls wieder möglich. Auch Friseureund Schönheitspfleger können ihre Arbeit wieder aufnehmen. Auch die Einschränkungen für Mensen sind wieder aufgehoben, was insbesondere für viele Bauarbeiter eine Erleichterung bedeutet. Take-Away, also das Mitnehmen von Speisen und Getränken ist bis 20 Uhr möglich. Essen und Trinken kann bis 22 Uhr nach Hause geliefert werden.

Weitere Lockerungen ab 4. Dezember 

Ab Freitag (4. Dezember) sind dann Bewegungen untertags generell wieder erlaubt. Von 22 Uhr bis 5 Uhr darf das Haus nur für Arbeit, Gesundheit und aus notwendigen und dringlichen Gründen verlassen werden.

Bars und Restaurants können ab 4. Dezember wieder bis 18 Uhr geöffnet werden. Gegessen und getrunken werden darf nur an Sitzplätzen. An den Tischen dürfen maximal vier Personen sitzen, außer es handelt sich um zusammenlebende Personen. Wieder aufgenommen werden können zudem alle professionellen Körperpflegedienste. Auch die Beherbergungsbetriebebekommen ab dem 4. Dezember wieder die Möglichkeit zu öffnen, wobei die staatlichen Einreisebeschränkungen nach Südtirol weiter gelten.

Zusätzliche Lockerungen von Entwicklung der Infektionszahlen abhängig 

Kompatscher mahnte weiter zur Vorsicht: „Es ist wichtig, dass wir uns bewusst machen, dass die Pandemie nicht vorbei ist und alle weiterhin die Schutzregeln wie Mund-Nasen-Schutz tragen, Abstand halten und Hände desinfizieren einhalten müssen!“

Ob noch weitere zusätzliche Lockerungen möglich seien oder ob welche zurückgenommen werden müssen, hänge von der Entwicklung der Infektionszahlen ab, so der Landeshauptmann. Vor allem soziale Kontakte seien weiter einzuschränken, um gut über den langen Winter zu kommen.

Für den Tourismussektor und die Skigebiete müsse es eine klare Zukunftsperspektive geben und es gelte nun, die Voraussetzungen für eine eventuelle Öffnung im Bereich Wintertourismus in Sicherheit zu schaffen. Dies habe man nicht zuletzt im Rahmen eines kurzfristig einberufenen Treffens der Arge-Alp-Regierungschefs einmal mehr unterstrichen.

 

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Kommentare (7)

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  • bernhart

    Die Aussagen passen mit den Verordnungen nicht zusammen. Es geht darum Arbeitsplätze, Famileneinkommen und Betriebe zu schützen, geschlossene Betriebe brauchen keinen Schutz und Arbeiter – innen auch nicht, Familieneinkommen kommt vom Himmel???
    LH sie haben versagt nur Sprüche Verordnungen und Strafen wenn so ein Demokratisches Land ausschaut, dann weiß ich nicht mehr weiter. Zustände wie in Russland

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