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Freie Fahrt

Im Landtag wird über die Einführung einer Sonderfahrgenehmigung debattiert: Damit können sich die Abgeordneten auch ohne Eigenerklärung im Land bewegen.

Von Matthias Kofler

Valerio Valenti, Präfekt der Region Friaul-Julisch Venetien (und Lebensgefährte von Ulli Mair), hat ein Schreiben verfasst, das den Regionalratsabgeordneten ermöglicht, sich innerhalb der Region frei – sprich ohne Vorzeigen einer Eigenerklärung – bewegen zu dürfen. In den roten Zonen darf man die Gemeinde grundsätzlich nur aus Arbeits-, Gesundheits- und Dringlichkeitsgründen verlassen. Für die Volksvertreter im Friaul gilt diese Regel nicht. Sie hätten aufgrund ihrer statutarischen Vorrechte den Wunsch geäußert, in der gegenwärtigen Ausnahmesituation eine besondere Berücksichtigung zu erfahren, was die Einschränkung der Bewegungsfreiheit betrifft. Diesem Wunsch sei er nachgekommen, schreibt Valenti an die Sicherheitskräfte.

Florian Zelger, Generalsekretär des Südtiroler Landtags, hat das Schreiben an die hiesigen Mandatare weitergeleitet. Einige sind durchaus der Ansicht, dass man die Triester Sondergenehmigung übernehmen sollte. Im WhatsApp-Chat fragte Oppositionsführer Paul Köllensperger, ob sich Präsident Sepp Noggler nicht an Regierungskommissar Vito Cusumano wenden könnte, um auch so ein Schreiben zu bekommen.

Freiheitlichen-Obmann Andreas Leiter Reber spricht sich entschieden gegen diesen Vorschlag aus: Als Landtag habe man sich stets um einen eigenständigen Weg bemüht. Wenn Noggler nun zum Regierungskommissar „krieche“, dann solle er das bitteschön „nicht in meinem Namen“ tun. Eine Sondererlaubnis sei insofern unnütz, als die Abgeordneten – trotz Teil-Lockdown – ja schon jetzt zur Arbeit in den Landtag oder zu einem Lokalaugenschein fahren dürfen.

Ähnlich sieht es Diego Nicolini: Es dürfe keine Sonderbehandlung für Politiker geben. Brigitte Foppa unterstreicht: „Ich habe immer eine Eigenerklärung dabei, wenn ich zum Landtag oder nach der Arbeit wieder nach Hause fahre – das ist überhaupt kein Problem.“ Sie verweist auf ein Verwaltungsgerichtsurteil, in dem das „Arbeiten“ von Abgeordneten weit ausgelegt wurde. Detail am Rande: Die Grüne und der Grillino waren ausgerechnet am Tag, als der Landtag das Sonderweg-Gesetz verabschiedet hatte, von den Ordnungskräften kontrolliert worden.

Köllensperger rudert mittlerweile zurück: Er habe nie eine Sonderfahrgenehmigung verlangt. „Der Sekretär hat uns ein Dokument des Präfekten des Friaul gegeben, der präzisiert, dass Landtagsabgeordnete sich aus Arbeitsgründen im Auto bewegen können. Meine Frage war, ob es so ein Dokument auch vom Präfekten in Bozen gibt. Von einer zusätzlichen Sondergenehmigung war nicht die Rede. Zumindest nicht meinerseits, ich bräuchte sie gar nicht. Die bestehenden Regel reichen ja”, so der Team-K-Chef.

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