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Entschädigte Angehörige

Die Staatsanwaltschaft beantragt zum Zugunglück in Brixen den Prozess für sieben Beschuldigte, für zwei die Einstellung des Verfahrens. 

Der 42-jährige Salvatore Verolla und der 52-jährige Achille De Lisa, beide Angestellte der römischen Firma GCF aus Rom, hatten keine Chance. Die beiden Arbeiter wurden am 25. Mai 2017 am Bahnhof Brixen von einem heranrollenden Zugwagen getötet.

Das Strafverfahren zur Klärung der Verantwortlichkeiten für das Zugunglück ist längst nicht abgeschlossen.

Am Donnerstag fand am Bozner Landesgericht eine weitere Vorverhandlung statt. Dort wurde immerhin bekannt, dass die Hinterbliebenen der beiden verstorbenen Arbeiter inzwischen von den Versicherungen der insgesamt neun Beschuldigten entschädigt worden sind.

Es gibt in diesem Verfahren also keine Zivilpartei mehr. Und es werden bald wohl zwei Beschuldigte wegfallen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte für sie – es handelt sich um einen Vertreter der Firma GCF und einen des Schienennetzbetreibers RFI – die Einstellung des Verfahrens. Und zwar deshalb, weil ihre Verteidiger notarielle Akte vorlegen konnten, mit denen sie andere Personen mit der Betreuung der Baustelle an der Brennerlinie beauftragt hatten.

Für die übrigen sieben Beschuldigten beantragte die Staatsanwaltschaft die Einleitung eines Hauptverfahrens.

In der nächsten Verhandlung am 10. Dezember haben ihre Verteidiger das Wort, dann trifft Richter Emilio Schönsberg seine Entscheidung. (tom)

 

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