Du befindest dich hier: Home » Wirtschaft » Das Volksbank-Urteil

Das Volksbank-Urteil

Foto: Südtiroler Volksbank

Das Landesgericht hat die Südtiroler Volksbank dazu verurteilt, einem Kunden 385.000 Euro zu erstatten, weil die Informationspflichten im Online-Wertpapierhandel nicht eingehalten worden seien. Für Anwalt Christian Perathoner ein gefährliches Präzedenz-Urteil für alle italienischen Banken.

von Heinrich Schwarz

Einmal mehr muss sich die Südtiroler Volksbank mit einem heiklen Rechtsstreit auseinandersetzen, der mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden ist. In diesen Tagen hat das Landesgericht Bozen die Volksbank dazu verurteilt, einem Südtiroler Kunden einen Betrag von 385.000 Euro plus weitere Spesen zu erstatten.

Der Kunde hatte gegen die Bank geklagt, nachdem er durch Käufe und Verkäufe im Online-Wertpapierhandel hohe Verluste erlitten hatte. Es geht in diesem Fall nicht – wie bei anderen Verfahren – um Volksbank-Aktien, sondern um andere Finanzprodukte.

Richterin Cristina Longhi ist zum Schluss gekommen, dass die Volksbank ihre Informationspflichten hinsichtlich der Risiken nicht ausreichend erfüllt habe. „Wenn es sich um komplexe Finanzprodukte handelt, ist die Bank auch beim Handel über eine Online-Plattform verpflichtet, eine Beratung zu machen“, erklärt Rechtsanwalt Christian Perathoner, der den Kunden im Gerichtsverfahren vertritt.

Die 385.000 Euro, die die Volksbank dem Kunden zahlen muss, seien die Differenz zwischen dem Einkaufs- und Verkaufspreis der Wertpapiere. Der Kunde hatte die betreffenden Wertpapiere zu einem deutlich niedrigeren Preis verkauft als gekauft und somit einen Teil seines investierten Kapitals verloren.

Christian Perathoner

Für Christian Perathoner handelt es sich um ein Präzedenz-Urteil – nicht nur für die Volksbank, sondern für die gesamte italienische Bankenwelt: „Laut diesem Urteil müsste eine Bank auf der jeweiligen Online-Handelsplattform immer kontrollieren, was der Kunde tut. Das könnte für alle Banken in Italien zum Problem werden, denn die Kunden, die bei komplexen Finanzprodukten keine Beratung erhalten haben, könnten rückwirkend für die letzten zehn Jahre Geld zurückverlangen.“

Derweil könnte aber insbesondere die Volksbank Probleme bekommen, falls weitere Klagen folgen und das Landesgericht zum Schluss kommt, dass die Informationspflichten auch bei anderen Kunden nicht ausreichend eingehalten worden sind. Es ist davon auszugehen, dass die Volksbank gegen das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichtes Rekurs einlegen wird.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (11)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

  • hallihallo

    wer in aktien investiert, muß schon selber dafür haften.
    aber man kennt das ja aus dem normalen leben. wenn etwas passiert, braucht es einen schuldigen , nur derjenige der gestolpert ist , ist nicht schuld.
    geniest euer leben und fahrt mit eurem geld in urlaub , anstatt es anderen anzuvertrauen, die damit in saus und braus leben und es für euch verlieren.
    dies gilt übrigens auch für die pensionsfonds.
    früher hat man das geld für die abfertigungsquote im betrieb gelassen, der einem arbeit gibt. jetzt vertraut man es lieber einem pensionsfond an, der irgendwo in der welt geld investiert. wenn er es dann in betriebe wie wirecard oder ähnlichen verliert, dann ist es halt weg und mit dieser krise werden wir noch seltsame entwicklungen sehen.

    • leser

      Hallihallo
      Diesmal muss ich dir einfach ein bravo aussprechen
      Denn wenn man es schon geschafft hat ein paar euros beseite zu schaffen sollte man nicht den fehler machen und es einer bank anvertrauen, die es dann mehr oder weniger zweckentfremdet

  • exodus

    Endlich wird den Banken mal gezeigt wo es lang geht. Als Anleger hat man ja sonst keine Chance sein Geld zu verteidigen. Die machen mit einem ja was in ihrem Kram reinpasst, wenn es dann schief geht, wer hat die Schuld, natürlich der Auftraggeber. Jetzt muss man ja unendlich viel Unterschriften abgeben, bevor nur etwas gemacht wird, oft meint man, das Geld gehört einem schon nicht mehr. Das Neueste, ab Jänner 2021 verlangt die Sparkasse auf alle Anlagebeträge 0,40% Bearbeitungskosten extra mit den 0,20% die der Staat abverlangt und 0,0% Zinsen die man bekommt, wird das Geld ja automatisch immer weniger, was soll es…….

    • leser

      Exodus
      Tu dein geld dann einfach von der bank weg, so einfach ist das
      Ab einen betrag von 100.000 euro muss eine bank von gesetz aus grundsätzlich nicht mehr garantieren und ab da bist du eh ausgeliefert

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen