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Die neue Corona-Regeln

Foto: 123rf

Das Land verschärft die Corona-Maßnahmen. Für Bars und Restaurants greift eine Sperrstunde, kleine Lockdowns gibt es in Sexten und Welsberg. 

+++ UPDATE Freitag 07:14 UHR +++

Das sind die neuen REGELN, die ab Montag in Kraft treten:

> Eine Verordnung gilt ab 19. Oktober für das ganze Land.
> Eine Verordnung gilt ab sofort für den Infektionsherd Sexten.
> Eine Verordnung gilt ab sofort für den Infektionsherd Welsberg-Taisten.

NEUE REGELN FÜR GANZ SÜDTIROL ab 19. Oktober bis 30. November:

➡️ Bei öffentlichen #Veranstaltungen ist die Verabreichung von Speisen und Getränken untersagt.

➡️ Für die #Bars gilt 23 Uhr als Sperrstunde.

➡️ Für Restaurants gilt 24 Uhr als Sperrstunde.

➡️ Bei kirchlichen Veranstaltungen wie #Hochzeiten, Taufen, Begräbnissen usw. gilt in der Kirche das dafür vorgesehene Protokoll. Zu den anschließenden #Feiern sind – wie auch in den staatlichen Bestimmungen vorgesehen – max. 30 Personen zugelassen.

➡️ Für den #Freizeitsport dürfen Umkleidekabinen nicht benutzt werden.

➡️ Die Ausübung von #Kontaktsportarten zu Freizeitzwecken ist in der Halle untersagt.

➡️ Im #Freien ergeht die dringende Empfehlung, sowohl auf die Ausübung von Kontaktsport als auch auf Feiern zu verzichten.

REGELN FÜR SEXTEN und WELSBERG-TAISTEN ab sofort und bis 31. Oktober:

➡️ Alle #Bars bleiben geschlossen.

➡️ Die #Restaurants dürfen nur bis 18 Uhr geöffnet bleiben; eine Ausnahme bilden Restaurants von Beherbergungsbetrieben zur Verköstigung der Hausgäste.

➡️ #Veranstaltungen kultureller, freizeitlicher oder sportlicher Art sind ausgesetzt.

➡️ Lediglich #Feiern nach besonderen Veranstaltungen wie Begräbnisse, Taufen usw. dürfen im engsten #Familienkreis (max. 15 Personen) stattfinden.

➡️ In allen geschlossenen Orten mit Ausnahme der eigenen Privatwohnung und in allen Orten im Freien muss man #Mundnasenschutz tragen, und zwar mit Ausnahme jener Fälle, in denen es gewährleistet ist, dass nicht zusammenlebende Personen dauerhaft voneinander isoliert bleiben.

➡️ Schließlich gilt die Empfehlung, Bewegungen in die beiden Gemeinden und aus ihnen hinaus zu begrenzen, um die Ausbreitung des Virus zu einzuschränken.

Die Dringlichkeitsmaßnahmen Nr. 43 (Sexten) und Nr. 44 (Welsberg-Taisten) gibt es hier zum Nachlesen:
📌http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus.asp

Foto: Max Bessone

DAS BERICHTETEN WIR BISHER

Angesichts der Entwicklung der letzten Tage und nach eingehender Analyse mit den Experten des Gesundheitswesens wurden gezielt verschärfte Maßnahmen für die Cluster-Gemeinden Sexten und Welsberg-Taisten sowie einige allgemein verschärfte Vorbeugeregeln für ganz Südtirol auf den Weg gebracht. Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher erklärt, ist das Ziel, „mittel- und langfristig größere Einschränkungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens zu vermeiden.“ Die Regeln zur Vorbeugung gegen die Verbreitung des Coronvirus betreffen die Bereiche Gastronomie, Veranstaltungen und Kontaktsport.

Bereits am Dienstag hatte der Landeshauptmann in der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung angekündigt: „Sofern wir in einzelnen Bereichen der Gesellschaft negative Trends feststellen, werden wir an diesen Stellen punktuell und mit Verordnung des Landeshauptmanns schärfere Maßnahmen ergreifen.“ Genau dies ist nun eingetreten: Zwei Infektionsherde in den Gemeinden Sexten und Welsberg-Taisten haben die Zahl der mit dem Virus Sars-CoV-2 infizierten Personen deutlich erhöht und zur Entscheidung geführt, sofort mit entsprechenden Verordnungen zu reagieren.

Regeln in den zwei Cluster-Gemeinden im Detail

Die beiden Dringlichkeitsmaßnahmen Nr. 43 und Nr. 44 gelten ausschließlich in den zwei genannten Gemeinden. Der Landeshauptmann hat sie heute (15. Oktober) am späten Nachmittag unterzeichnet und sie sind ab sofort und bis einschließlich 31. Oktober 2020 in Kraft. „Damit wollen wir die Anzahl der Fälle möglichst eingrenzen und niedrig halten“, erklärt Kompatscher das dringliche Vorgehen.

Konkret bleiben in Sexten und Welsberg-Taisten für diesen Zeitraum alle Bars geschlossen. Die Restaurants dürfen nur bis 18 Uhr geöffnet bleiben; eine Ausnahme bilden Restaurants von Beherbergungsbetrieben zur Verköstigung der Hausgäste. Zudem sind alle Veranstaltungen kultureller, freizeitlicher und sportlicher Art ausgesetzt, um Menschenansammlungen jeglicher Art zu vermeiden. Lediglich zivile und religiöse Zeremonien – wozu auch die Begräbnisse gehören – sind zulässig, allerdings mit ausschließlicher Teilnahme engerer Verwandter und mit maximal 15 Personen. Schließlich gilt eine generelle Pflicht, einen Schutz der Atemwege zu tragen. Ausgenommen sind davon zum einen die eigene Privatwohnung, zum anderen im Freien jene Fälle, in denen gewährleistet ist, dass nicht zusammenlebende Personen aufgrund der Beschaffenheit des Ortes und der Begebenheit der Situation dauerhaft voneinander isoliert bleiben.

Schließlich gilt die Empfehlung an die Bürgerinnen und Bürger, die Bewegungen in die beiden Gemeinden und aus ihnen hinaus zu begrenzen, um die Ausbreitung des Virus zu einzuschränken.

Ab Montag zusätzliche Vorsorgemaßnahmen für ganz Südtirol

Um das Infektionsgeschehen in Südtirol insgesamt einzudämmen, wurde entschieden, weitere Vorsorgemaßnahmen auf den Weg zu bringen. Sie sollen morgen mit eigener Verordnung des Landeshauptmannes erlassen werden, um dann ab Montag landesweit in Kraft zu treten.

Diese Verordnung wird voraussichtlich bis Ende November gelten und unter anderem die Verabreichung von Speisen und Getränken bei öffentlichen Veranstaltungen untersagen. Die Sperrstunde für Bars soll auf 23 Uhr vorverlegt werden, jene für Restaurants auf 24 Uhr.

Bei kirchlichen Veranstaltungen wie Hochzeiten, Taufen, Begräbnissen usw. gilt in der Kirche weiterhin das dafür vorgesehene Protokoll. Zu anschließenden Feiern werden nur mehr maximal 30 Personen zugelassen.

Für den Freizeitsport gilt: Die Umkleidekabinen dürfen nicht benutzt werden. „Es ist zwar etwas umständlicher, aber wir haben festgestellt, dass sich gerade in diesem Umfeld viele Personen infizieren. Aufgrund dieser Gefahr müssen wir vorerst darauf verzichten“, erklärt Landeshauptmann Kompatscher diese Maßnahme. Die Ausübung von Kontaktsport zu Freizeitzwecken wird in der Halle untersagt. Im Freien wird dringend empfohlen, sowohl auf die Ausübung von Kontaktsport als auch auf Feiern zu verzichten. Ebenso gilt die Empfehlung, Versammlungen und Veranstaltungen möglichst über digitale Kanäle zu organisieren.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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