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Der Vertragskampf

Die Gewerkschaften mobilisieren das Personal der Reinigungsunternehmen aufgrund schlechter Löhne und Arbeitsbedingungen.

Die Gewerkschaften mobilisieren den Reinigungssektor: Dies wurde bei der einheitlichen Delegiertenversammlung beschlossen, die in Form einer Videokonferenz der Gewerkschaftsvertreter aller Regionen Italiens abgehalten wurde, um der Forderung nach Erneuerung des Kollektivvertrages Nachdruck zu verleihen.

In Südtirol arbeiten in diesem Sektor mehr als 4.000 Personen. In den nächsten Tagen wird das weitere Vorgehen auf lokaler Ebene festgelegt.

Seit sieben Jahren steht die Erneuerung des Kollektivvertrages aus. „Gerade während des Covid-Notstandes sind die Beschäftigten der Unternehmen, die im Auftrag öffentlicher und privater Einrichtungen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten ausführen, unverzichtbar geworden im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus“, so die Gewerkschaften.

Wie von ihnen betont wurde, hätte mit der Vertragserneuerung den Arbeitnehmern die gebührende Anerkennung für ihre Leistung gegeben werden können. Leider sei auch die letzte Verhandlungsrunde am 2. Oktober aufgrund der „inakzeptablen Haltung der Arbeitgeberverbände“ geplatzt.

In den Anwendungsbereich dieses Kollektivvertrages fallen wesentliche Dienstleistungen: Reinigung, Desinfektion, Logistik und Portiersdienste in Krankenhäusern, Seniorenheimen, Schulen, Kindergärten, Gerichten, Büros, Banken, Postämtern und Kasernen.

Für die Gewerkschaften handelt es sich bei den Beschäftigten um „unsichtbare Arbeitnehmer/innen, die auch in Südtirol während der Pandemie unverzichtbare Arbeit geleistet haben, ohne dafür von öffentlicher Seite irgendeine finanzielle Anerkennung erhalten zu haben.“

Erschwerend komme hinzu, dass die Arbeitnehmer bei jeder neuen Auftragsvergabe mit Einschnitten bei Rechten, Arbeitszeiten und Entlohnungen rechnen müssten.

„In den Ausschreibungen für die Vergabe der Dienstleistungsaufträge fehlen effiziente Sozialklauseln, die Garantien für Arbeitsplätze und Entlohnung geben könnten. Zudem gibt es keine klaren Regeln, welcher Kollektivvertrag zur Anwendung kommen kann. Mit ein Grund, weshalb der Kollektivvertrag Reinigung/verschiedene Dienstleistungen bei unterschiedlichsten Dienstleistungsaufträgen zur Anwendung kommt, auch wenn es aufgrund der Tätigkeit ein anderer Kollektivvertrag sein müsste“, erklären die Gewerkschaften.

Die Fachgewerkschaften von ASGB, CGIL/AGB, SGBCISL und UIL-SGK heben hervor, dass leider auch in unserem Land Aufträge nach dem Kriterium des größten Abschlags vergeben würden, mit gravierenden Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen: „Es fehlt etwa an Sicherheitsausrüstungen, und es ist auch schon vorgekommen, dass Arbeitnehmer diese auf eigene Kosten beschaffen mussten.“

Zu den lokalen Beispielen, die von den Gewerkschaftern erwähnt werden, gehört eine Gruppe von Arbeitnehmern, die seit Jahren die hydrosanitären Anlagen des Krankenhauses Bozen warten:

„Während des Covid-Notstandes haben sie dafür gesorgt, dass die Triage funktionierte. Nun, nach einem Wechsel des Auftragnehmers, sehen sie sich mit Einschnitten bei ihren Rechten und Einbußen bei ihren Entlohnungen konfrontiert. Schätzungsweise 15 Prozent werden sie in Zukunft weniger verdienen, und einige dieser Beschäftigten sehen sich bereits nach einer neuen Arbeit um, was auch auf Kosten der Qualität des Dienstes geht.“

Es brauche unbedingt einen Kollektivvertrag, der wirksame Sozialklauseln vorsieht. Es brauche verlässliche Regeln, Transparenz und Legalität, so die Vertreter von ASGB, CGIL/AGB, SGBCISL und UIL-SGK.

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