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Skonto für Quici

Ester Quici (Foto: Karl Oberleiter)Das OLG Trient reduziert die Haftstrafe für Ester Quici im Mordfall Heuschreck auf neun Jahre und vier Monate.

„Das ist das Maximum, das wir herausholen konnten“. So kommentierte Beniamino Migliucci gestern Nachmittag das Urteil des Oberlandesgerichts Trient zum Mordfall Alessandro Heuschreck.

Das Urteil im zweiten Berufungsverfahren, das seiner Mandantin Ester Quici eine stattliche Haftreduzierung einbringt – und voraussichtlich die Endstrafe für sie sein wird: Das OLG legte sie auf neun Jahre und vier Monate Haft fest. Quici muss allenfalls für drei, vier Jahre ins Gefängnis.

Die 46-Jährige aus Meran war in erster Instanz wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesschwurgericht stufte die Tat als vorsätzlichen Mord ein und erhöhte die Strafe auf 16 Jahre. Die Kassation annullierte das Urteil, weil sie von Tötung mit bedingtem Vorsatz ausging. In der Verhandlung gestern in Trient ging es vor allem darum, ob Quici allgemein mildernde Umstände zugestanden würden oder nicht. Die Verteidigung argumentierte, dass Quici unbescholten war, drei Kinder groß gezogen und am Prozess teilgenommen hat. Von Alessandro Heuschreck, ihrem Lebensgefährten, habe sie vor der Tat Liebes-SMS erhalten. Sie also kein Unmensch.

Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte gestern 15 Jahre für Quici. Das OLG entschied sich für allgemein mildernde Umstände und einen stattlichen Haft-Skonto.

 

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