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Rechtskräftige Strafen

Die Kassation bestätigt die Consob-Sanktionen für ehemalige Verwalter der Sparkasse. Sie müssen nun jeweils 5.000 Euro Strafe zahlen. UPDATE.

von Thomas Vikoler

Es war nichts zu machen für die ehemaligen Verwaltungs- und Aufsichtsräte der Südtiroler Sparkasse. Die Kassation hat nun ihren Rekurs gegen eine Strafverfügung der Börsenaufsicht Consob bzw. das bestätigende Urteil des Oberlandesgerichts Bozen wegen Verletzung der Bestimmungen für den Wertpapierhandel rechtsgültig abgewiesen. Hintergrund des Verfahrens ist eine Consob-Inspektion 2014 bei der Sparkasse, wo insbesondere der Handel mit eigenen Bankprodukten unter die Lupe genommen wurde. Die Consob beanstandete Verstöße bei der Risikobewertung, das Risiko der Wertpapiere habe man niedriger eingestuft als jenes von vergleichbaren Drittprodukten. Dadurch sei es möglich gewesen, Kunden Finanzprodukte zu verkaufen, die eigentlich nicht deren Risikoprofil entsprachen. Zuallererst waren es Sparkasse-Aktien, die im Zeitraum 1. Jänner 2013 bis 26. November 2014 ausgegeben wurden.

Laut Kassation müssen nun folgende Personen jeweils die von der Börsenaufsicht verfügte Strafe von 5.000 Euro zahlen: Norbert Plattner und Enrico Valentinelli, damals Präsident und Vizepräsident des Verwaltungsrats, sowie die Verwaltungsräte Walter Ausserhofer, Heinrich Dorfer, Gerhard Gruber, Helmut Schnell, Hans Peter Leiter, Maria Niederstätter, Mauro Pellegrini, Werner Schönhuber, Anton Seeber, Andreas Sanoner, Alberto Zocchi und Siegfried Zwick, Marina La Vella und die Aufsichtsräte Peter Gliera, Andrea Maria Nesler und Heinrich Müller.

Die Strafbeträge – insgesamt 112.000 Euro, dazu auch die Strafen für die Bankmanager Peter Schedl (12.000 Euro) und Simon Kofler bzw. Paola Volcan (jeweils 6.000 Euro) – waren nach dem Consob-Urteil von der Sparkasse bezahlt worden. Nun ist sie verpflichtet, die Beträge von den früheren Verwaltungs- und Aufsichtsräten zurückzufordern. Die Strafen für die drei Bankmanager waren nicht Gegenstand des Kassationsrekurses.

Die II. Zivilsektion der Kassation hat mit seinem Urteil alle fünf Beschwerdegründe inhaltlich abgewiesen. Demnach haben sich weder der Verwaltungs- noch der Aufsichtsrat der Bank ausreichend um die Anpassung der Verkaufsprozeduren bemüht, um einen regulären Umgang mit bankeigenen Produkten sicherzustellen.

UPDATE:

Die Sparkasse begehrt folgende Richtigstellung:

„Die Südtiroler Sparkasse AG hat niemals die von der Börsenaufsichtsbehörde Consob im Jahr 2016 ausgestellten Strafen für die ehemaligen Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie Bankmanager vorausbezahlt. Die Strafen wurden von den jeweiligen Betroffenen persönlich bezahlt.“

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