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Ist er gemeingefährlich?

Mordopfer Barbara Rauch, Lukas Oberhauser

Das Beweissicherungsverfahren im Mordfall Barbara Rauch hat begonnen: Ivano Simioni soll die Zurechnungsfähigkeit des Tatverdächtigen Lukas Oberhauser klären. Die Anwälte der Angehörigen des Mordopfers gehen von einer vollen Schuldfähigkeit aus.

Von Thomas Vikoler

War Lukas Oberhauser, als er am 9. März seine Bekannte Barbara Rauch in einer Vinothek in Eppan mit einem Messer tötete, zurechnungsfähig oder nicht? Oder war er teilweise zurechnungsfähig?

Dazu: Ist er gemeingefährlich und kann er an einem etwaigen Strafprozess teilnehmen?

Das sind die Fragen, mit denen sich in den kommenden Monaten Ivano Simioni beschäftigen wird.

Simioni, Psychiater des Sanitätsbetriebs im Brixner Spital und als Gewerkschafter des BSK-VSK in der Maskenaffäre aktiv, ist am Landesgericht zum Gerichtsgutachter ernannt worden. Er soll seine Expertise innerhalb von 90 Tagen vorlegen.

Das Gericht folgt damit einem Antrag der Verteidigung von Lukas Oberhauser, dem Koch aus Vilpian, der die Tat mehr oder weniger gestanden hat. Karl Pfeifer und Alessandro Tonon, die Anwälte Oberhausers, nominierten den Psychiater Heinz Prast, der in Imola tätig ist, als Sachverständigen. Prast hat zuletzt als Gerichtsgutachter den mutmaßlichen Mörder Johannes Beutel untersucht.

Auffallend ist, dass auch die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen ernannt hat. Es ist der Bozner Psychiater Michele Piccolin. Und auch die Angehörigen von Barbara Rauch, die sich eventuell erst in einem Mordprozess als Zivilparteien in das Verfahren einlassen können, sind aktiv geworden.

Die Anwälte Flavio Moccia und Angelo Polo, welche die Interessen des Partners des Mordopfers, dessen Tochter und Schwester, sowie die Eltern vertreten, nominierten für das Beweissicherungsverfahren Anna Palleschi und Eraldo Mancioppi als Sachverständige.

„Wir gehen davon aus, dass der Täter zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war“, sagte Anwalt Polo nach der Verhandlung.

Verteidiger Tonon spricht insgesamt von einem „schlimmen Fall“, zu dem viele Aspekte zu klären seien. Kommende Woche entscheidet das Verfassungsgericht über eine Klage gegen das vom Parlament eingeführte Verbot eines verkürzten Verfahrens bei Mordanklagen. Eines, das nach dem aktuellen Stand der Dinge, auch für Lukas Oberhauser gilt.

Eine verminderte (oder gänzliche) Schuldfähigkeit scheint derzeit der einzige Ausweg, um den Koch aus Vilipian, der sein Opfer bereits vor der Tat gestalkt hatte, vor einer lebenslänglichen Haftstrafe zu bewahren.

 

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