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Die sichere Wahl

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Reisen zu Corona-Zeiten: Das Europäische Verbraucherzentrum Italien informiert, worauf Verbraucher in der jetzigen vom Coronavirus geprägten Zeit achten müssen. 

Auch in dieser vom Virus geprägten Zeit möchten VerbraucherInnen trotzdem auf das Reisen nicht verzichten. Viele buchen dabei ihre Reiseleistungen, wie Flug, Hotel und Mietwagen bei verschiedenen Anbietern. Warum in dieser Phase das Buchen einer Pauschalreise oftmals die bessere Wahl wäre, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Italien (EVZ).

Eine französische Familie buchte ihren Urlaub für Anfang Juli in Sardinien – zuerst den Flug direkt auf der Seite der Fluggesellschaft und danach das Hotel auf einer Buchungsplattform. Drei Wochen vor der Abreise erhielt die Familie plötzlich die Meldung, dass der Flug annulliert wurde. Die Familie fand keinen anderen Flug und die Reise fiel ins Wasser. Das Hotel beharrte allerdings auf die Zahlung der Stornogebühren, da es keine offizielle Reisebeschränkung gab. Dies kostete der Familie eine Menge Geld, welches sie durch das Buchen einer Pauschalreise nicht verloren hätte.

Pauschalreise – was heißt das?

Werden mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen zu einem Paket und zu einem Gesamtpreis kombiniert, dann bezeichnet man dies als Pauschalreise. Zu den kombinierbaren Reiseleistungen gehören grundsätzlich Beförderung (Flug, Bahn, Bus…), Beherbergung (Hotel, Pension…), Vermietung von Pkw oder Motorrad, sowie touristische Leistungen wie Ausflüge, Eintrittskarten für Events, die mindestens 25% des Reisepreises ausmachen.

Welche Vorteile haben Pauschalreisen?

Der Veranstalter ist für die Ausführung der gesamten Reise verantwortlich. Das bedeutet konkret, wenn der Flug ausfällt, muss der Veranstalter einen neuen Flug finden. Ist Corona-bedingt kein Ersatz möglich, wird er die Reise absagen und den Reisepreis erstatten müssen. In Italien gilt zwar bei eine bei Corona-bedingten Annullierung der Reise eine Gutscheinlösung, deren Vereinbarkeit mit geltendem EU-Recht zweifelhaft ist. Der Gutschein muss jedoch bei Nichtbenutzung innerhalb des Gültigkeitszeitraums von 18 Monaten ausgezahlt werden; das Geld ist also nicht verloren. Zusätzlich ist man als Pauschalreisender gegen die Zahlungsunfähigkeit eines Reiseveranstalters durch eine Versicherung geschützt.

Ich kann die Pauschalreis nicht antreten, welche Rechte habe ich?

Falls Sie aus irgendeinem Grund die Pauschalreise nicht antreten können, dann haben Sie die Möglichkeit, die Buchung bis zum Abreisetag zu stornieren, allerdings werden hierbei Stornokosten fällig. Auch die Übertragung der Reise auf eine andere Person ist möglich, sofern man es mindestens 7 Tage vor dem Beginn dem Veranstalter mitteilt. Hierbei darf der Reiseveranstalter entstandene Mehrkosten berechnen. Im Falle unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände, die am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe auftreten und sich erheblich auf die Durchführung der Reise oder die Beförderung der Passagiere zum Zielort auswirken, kann man vor Beginn des Pakets vom Vertrag kostenlos zurückzutreten.

„Vor allem in der jetzigen vom Coronavirus geprägten Zeit ist eine Pauschalreise oft die sicherere Wahl. Grund dafür, ist die höhere Chance im Falle einer Reisewarnung für den Zielort oder wenn nur entweder der Flug ausfällt oder das Hotel geschlossen bleibt, kein Geld zu verlieren, da es für den Verbraucher nur einen einzigen Vertragspartner, den Veranstalter gibt, der bei einer Pauschalreise das Risiko für das Gesamtpaket trägt“, erklärt Barbara Klotzner, Beraterin im EVZ.

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