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Angst vor Nicht-Wählern


Die SVP schießt sich mit dem Wahlgesetz ein Eigentor: Weil in 28 Gemeinden nur eine Liste antritt, müssen dort mindestens 50 Prozent der Einwohner ihre Stimme abgeben – sonst kommt der Kommissar.

Von Matthias Kofler

Die Daten und Fakten: In 28 Gemeinden (siehe Liste) wird bei den Wahlen am kommenden Sonntag und Montag nur eine Liste antreten. In diesen Gemeinden ist Art. 287, Abs. 2 des regionalen Gemeindewahlgesetzes zu beachten: „In den Gemeinden der Provinz Bozen bis zu 15.000 Einwohnern, in denen nur eine Kandidatenliste für den Gemeinderat zugelassen und gewählt wurde, gelten die in der Liste eingetragenen Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters und für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds als gewählt, sofern diese Liste eine Anzahl gültiger Stimmen erhalten hat, die mindestens 50 Prozent der Abstimmenden entspricht, und die Zahl der Abstimmenden mindestens 50 Prozent der in den Wählerlisten der Gemeinde eingetragenen Wahlberechtigten beträgt.“

In diesen Gemeinden wird es also wichtig sein zu erklären, dass die Messe nicht schon gelesen ist, sondern dass – erstens – mindestens die Hälfte der Wahlberechtigten zur Wahl hingehen und – zweitens – mindestens die Hälfte der Abstimmenden eine gültige Stimme der Liste abgeben muss. Nur dann wird die Wahl gültig sein. Anderenfalls muss die Gemeinde kommissarisch verwaltet werden.

Brisant: Mit dem regionalen Wahlgesetz schießt sich die SVP ein Eigentor. In 27 von 28 Gemeinden wäre sie die Leidtragende, falls weniger als die Hälfte der BürgerInnen ihre Stimme abgeben.

„Sicher ist das ein Problem“, sagt Vizeobmann Karl Zeller, „denn in den betroffenen Gemeinden müssen wir schauen, dass genügend Menschen zur Wahl gehen.“ Positiv stimmt ihn die Tatsache, dass in Südtirols Landgemeinden die Wahlbeteiligung traditionell hoch ist. In Meran oder Bozen, wo weniger Menschen zur Urne schreiten, gebe es das Ein-Listen-Problem nicht. Auch seien Gemeindewahlen klassische Personenwahlen, wodurch man sich beim Mobilisieren leichter tue. Zu hoffen sei, dass sie Opposition nicht massiv zum Boykott aufrufe, betont Zeller. Aus einigen Gemeinden ist zu hören, wie BürgerInnen aufgefordert werden, am Sonntag zu Hause zu bleiben, um der SVP einen Denkzettel zu verpassen. Auch die Angst vor dem Coronavirus dürfte einige BürgerInnen vom Wählen abhalten. „Zum Glück wählen wir jetzt und nicht zu einem Zeitpunkt, wo die Ansteckungsgefahr noch größer war“, so Zeller.

Der ehemalige Senator wundert sich, dass der Regionalrat die staatlichen Normen – konkret geht es um das Gesetz Nr. 267 von 2000 – vollständig übernommen haben, statt von der primären Gesetzgebungskompetenz in Sachen Wahlrecht Gebrauch zu nehmen. „Es war eine Schnapsidee, das staatliche Gesetz einfach so abzuschreiben, zumal wir in St. Ulrich ja bereits einen Präzedenzfall hatten“, meint Zeller. Die Region Friaul-Julisch Venetien hat immerhin festgehalten, dass die Auslandsitaliener beim Quorum nicht mitberücksichtigt werden. In Südtirol hingegen werden auch diese mitgezählt. Zeller ruft die Landespolitik dazu auf, den autonomen Spielraum zu nutzen und das doppelte Quorum schnellstmöglich aus dem Wahlgesetz zu streichen.

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