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Es wird wieder gestraft

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Seit 1. September 2020 werden bei verspäteter Absage einer vorgemerkten Visite wieder Verwaltungsstrafen verhängt.

Aufgrund der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen waren die Verwaltungsstrafen für verspätete Absagen ausgesetzt worden.

Mit 1. September 2020 ist diese Aussetzung wieder aufgehoben. Für alle vorgemerkten Visiten mit Datum nach 1. September 2020 stellt der Südtiroler Sanitätsbetrieb bei einer verspäteten oder unterlassenen Absage wieder eine Verwaltungsstrafe aus.

Was bedeutet rechtzeitig absagen? Rechtzeitig absagen heißt, dass zwischen dem vorgemerkten Termin und dem Tag der Absage mindestens zwei Werktage liegen müssen.

Samstag und Sonntag sind nicht miteingeschlossen. Um alle Missverständnisse bei der Berechnung der Frist aus dem Weg zu räumen, enthält nun sowohl der Merkzettel als auch die Bestätigungs-SMS nach erfolgter Vormerkung das genaue Datum für die letztmögliche Absage.

Alle Informationen zu den Bestimmungen für eine rechtzeitige Absagen, die Höhe der Strafe sowie der Möglichkeit eines Rekurses gibt es auf der Homepage des Südtiroler Sanitätsbetriebes unter www.sabes.it/absagen.

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