Du befindest dich hier: Home » Südtirol » Test & Quarantäne

Test & Quarantäne

Foto; 123rf

Was passiert bei Corona-Fällen in der Schule? Wer als „enge Kontaktperson“ eines positiv Getesteten identifiziert wird, muss sowohl zum Test als auch in Quarantäne.

von Thomas Vikoler

Was passiert, wenn es in der Schule einen Verdachtsfall oder einen Coronafall gibt? Das ist bisher vonseiten der Politik und der Verwaltung lediglich ansatzweise beantwortet worden. Nun gibt es die Beantwortung einer Landtagsanfrage der Freiheitlichen Ulli Mair, in der die Landesräte Giuliano Vettorato (italienische Schule) Philipp Achammer (deutsche Schule) und Gesundheitslandesrat Thomas Widmann einige Präzisierungen abliefern, auf die sich Schüler, Eltern und Lehrer einstellen sollten.

„Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung der Eltern, Kinder und Jugendlichen immer dann, wenn sie Grippesymptome zeigen oder Fieber haben, nicht in die Schule zu schicken. Sofern während des Schultages (oder bei Eintritt der Schülerinnen und Schüler in die Schule) Symptome auftreten, so ist in einem Sicherheitsprotokoll, das von der Dienststelle für den Arbeitsschutz ausgearbeitet und vorgegeben wird, das Procedere beschrieben“, heißt es.

Eltern sind etwa verpflichtet, die Schule umgehend zu informieren, wenn das Kind eine Körpertemperatur von 37,5 Grad und mehr aufweist und grippeähnliche Symptome wie Asthenie, Muskelschmerzen, Husten und Bindehautentzündung auftreten. Ein Schulbesuch ist in diesen Fällen nicht erlaubt. Kinder, welche wegen Krankheit abwesend sind oder jedenfalls für mehr als fünf Tage abwesend sind, müssen bei Rückkehr ein ärztliches Zeugnis vorlegen, welches den guten Gesundheitszustand bestätigt (kein Corona-Test).

Ein solcher ist notwendig, wenn Schüler in der Schule entsprechende Symptome aufweisen. Zuerst werden die betroffenen Schüler auf das Coronavirus getestet. Bei einem positiven Testergebnis auch alle weiteren engen Kontaktpersonen. Laut Landesräten sind dies in der Regel die Klassen- und Gruppenkameraden, mit denen sich die positiv Getesteten aufgehalten haben. Testen müssen sich auch die Familienangehörigen und die Lehrer, „die als enge Kontaktpersonen identifiziert werden“.

Lehrer sind zudem verpflichtet, Schüler mit Erkältungs- und Grippesymptomen Sanitätsbetrieb zu melden.

Wer muss bei einem positiven Coronafall in Quarantäne? Alle engen Kontaktpersonen, nämlich „die Schüler und die Lehrpersonen dieser Klasse sowie weitere Personen, die als „enge Kontaktpersonen identifiziert werden“. Dazugehören auch die Eltern und alle Mitglieder des Haushaltes der positiv getesteten Person.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen