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Wählen in Quarantäne

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Personen, die sich am Wahltag in Quarantäne befinden, können ihre Stimme abgeben. Dafür werden eigene Sonderwahlämter eingerichtet.

von Lisi Lang

In rund drei Wochen wird in 113 Südtiroler Gemeinden ein neuer Gemeinderat gewählt. Aufgrund des Covid-19-bedingten Ausnahmezustandes waren die ursprünglich für Sonntag, 3. Mai 2020 vorgesehenen Gemeindewahlen verschoben worden. Die Wahlen am 20. und 21. September stehen allerdings auch Monate nach dem Lockdown im Zeichen des Coronavirus.

Und das betrifft vor allem jene Personen, die am Wahltag wegen einer Covid-19-Infektion oder einer amtlich verordneten Quarantäne das eigene Zuhause nicht verlassen dürfen. Wie können diese Menschen – aktuell befinden sich mehr als 1.500 Personen in Quarantäne bzw. in häuslicher Isolation – trotzdem wählen?

Antworten auf diese Frage liefert ein kürzlich von der Regierung erlassenes Gesetzesdekret mit Regeln für die im Jahr 2020 anstehenden Wahlen. „Wir haben ein Rundschreiben vom Regierungskommissariat erhalten und in diesem steht, wie Personen in Quarantäne ihre Stimme abgeben können“, erklärt der Präsident des Gemeindenverbandes Andreas Schatzer.

So sollen in Krankenhäusern oder Altenheimen mit mehr als 200 Betten, aber auch in medizinischen Einrichtungen mit mehr als 100 Betten und einer eigenen Covid-Station eigene Sonderwahlsektionen eingerichtet werden. „Zusätzlich zu diesen Sonderwahlsektionen, die physisch an einen Raum gebunden sein werden, wird es aber auch einzelne oder mehrere Sonderwahlämter geben“, erklärt Andreas Schatzer. Diese Sonderwahlämter besuchen dann Personen in der Struktur selbst, die beispielsweise das Bett nicht verlassen können. „Geplant ist außerdem, dass diese Sonderwahlämter, die aus je einem Präsidenten und zwei Stimmzählern bestehen, zu den Personen in Quarantäne fahren, damit auch sie ihre Stimme abgeben können“, so Andreas Schatzer.

Der Präsident des Gemeindenverbandes nennt ein Beispiel: Wenn sich eine Person in Vahrn in Quarantäne befindet, kann sie über dieses Sonderwahlamt – welches in diesem Fall wahrscheinlich im KH Brixen angesiedelt sein würde – ihre Stimme Zuhause abgeben.

Die Stimmen der „Quarantäne-Wähler“ werden dann voraussichtlich wie jene der Wähler in den Sonderwahlsektionen ausgezählt und dann der Hauptwahlkommission der jeweiligen Gemeinde übermittelt.

Der Präsident des Gemeindenverbandes geht davon aus, dass sich der zusätzliche organisatorische Aufwand für die Gemeinden in Grenzen halten dürfte. „Die betroffenen Gemeinden werden Sonderwahlämter beantragen und dann im vorgegebenen Zeitraum die Gesuche der Menschen einsammeln, die in Quarantäne wählen möchten“, so Schatzer. Betroffene Bürger müssen sich laut Schatzer voraussichtlich zwischen dem 10. und 15. September bei der Gemeinde melden. Die genauen Modalitäten werden noch bekannt gegeben.

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