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Unterschrift erforderlich

Bei der Zustellung von eingeschriebenen Sendungen ist seit August die Unterschrift des Empfängers wieder erforderlich.

Infolge der Covid-bedingten Einschränkungen stellte Poste Italiane seit März jene Sendungen, für die in der Regel eine direkte Zustellung mit Erfassung der Unterschrift des Empfängers vorgesehen wäre (z.B. Einschreibebriefe, Wertbriefe oder Gerichtsdokumente), mit einfacher Überprüfung der Anwesenheit des Empfängers zu. Die vorgesehene Unterschrift zur Empfangsbestätigung wurde in diesen Monaten also nicht verlangt.

In der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) trudelten hierzu auch zahlreichen Meldungen der VerbraucherInnen ein: Die BürgerInnen reklamierten, nicht ausreichend über diese neue Maßnahme informiert worden zu sein, und einige beklagten gar, dass solche Korrespondenz „bestätigt“ worden wäre, ohne dass sie tatsächlich anwesend waren.

Seit 1. August ist nunmehr das Zustellungsverfahren mit Unterschrift des Empfängers wieder eingeführt worden. Zum Zeitpunkt der Zustellung wird der Empfänger aufgefordert, eine Maske zu tragen und den Anweisungen des Postboten zu folgen, um die Unterschrift in Sicherheit anbringen zu können.

Einschreibebriefe und Wertbriefe bleiben hingegen weiterhin 60 Tage am Postamt lagernd, um den EmpfängerInnen das Abholen der Sendungen zu erleichtern.

Eventuelle Unregelmäßigkeiten in Bezug auf diese Art der Zustellung oder in Zusammenhang mit den anderen Diensten können VerbraucherInnen aufzeigen, indem sie eine Beschwerde bei der Post einzureichen, so die VZS. Die Formulare hierfür liegen in den Postämtern auf oder können von hier https://www.poste.it/modulistica.html (nur italienisch) heruntergeladen werden.

Erfolgt innerhalb von 45 Tagen keine bzw. keine zufriedenstellende Antwort, kann der in allen Postämtern erhältliche Schlichtungsantrag (auf italienisch auch unter https://www.poste.it/resources/editoriali/azienda/pdf/domanda_conciliazione_retail.pdf verfügbar) eingereicht werden, erklärt die VZS weiters.

Falls auch dieser Schritt nicht oder nur teilweise zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen sollte, könne bei der Agcom (Behörde für Garantien in der Telekommunikation) eine Streitbeilegung angestrebt werden, indem das „CP-Formular“ unter https://www.agcom.it/il-formulario-cp eingereicht wird. Auch hierfür kann man sich von einem Verbraucherverband unterstützen lassen.

Alle Streitbeilegungsverfahren lassen das Recht des Einzelnen, die Justizbehörden mit der Angelegenheit zu befassen, uneingeschränkt.

Auch von der VZS wird der Dienst der Schlichtung mit Poste Italiane zur Verfügung gestellt, an den man sich für weitere Fragen wenden kann.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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