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„Nicht in Ordnung“

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Die Verordnung für Rückkehrer aus Kroatien, Malta, Spanien und Griechenland sorgt nach wie vor für Diskussionen. Wird man bis zum Ergebnis des Abstrichs krankgeschrieben? Und kann man seinen Urlaub jetzt kostenlos stornieren? 

Die neue Verordnung von Gesundheitsminister Roberto Speranza für Reiserückkehrer aus Kroatien, Griechenland, Malta und Spanien sorgt nach wie vor für Unsicherheit bei den betroffenen Reisenden. Seit vergangenem Donnerstag besteht eine Testpflicht für Reiserückkehrer, die sich in den 14 Tagen vor ihrer Einreise in einem dieser vier Urlaubsländer aufgehalten haben (wer vor dem 13. August eingereist ist, muss sich nicht testen lassen).

Bei Eintritt in das italienische Staatsgebiet besteht laut Verordnung die Verpflichtung einen negativen Molekular- oder Antigen-Test vorzuweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, alternativ müssen sich Reisende nach ihrer Rückkehr beim lokalen Departement für Prävention melden und innerhalb von 48 Stunden einen PCR-Test durchführen. „Während der Zeit des Wartens auf diesen Abstrich werden die Personen in Isolation in der eigenen Wohnung versetzt“, heißt es in der Erklärung des Sanitätsbetriebes.

Und was bedeutet das konkret für die Betroffenen? Müssen diese ihren Urlaub verlängern oder erhält man für diese Wartezeit eine Krankschreibung?

Laut Auskunft des Sanitätsbetriebes erhalten Reiserückkehrer für den Zeitraum bis zum negativen Testergebnis laut jetzigem Stand der Dinge vom Hausarzt eine „INPS-Bescheinigung für die Abwesenheit von der Arbeit“, anders ausgedrückt also eine Krankschreibung. Es seien allerdings noch einige Details zu klären.

Das auch, weil viele Hausärzte dieses Prozedere nicht richtig finden. „Nach der Rückkehr aus einem dieser Länder melden sich die Reisenden beim Sanitätsbetrieb, merken sich für den Abstrich vor und der Dienst für Hygiene schickt uns dann automatisch, dass diese Leute in Quarantäne kommen und wir ihnen eine Arbeitsunfähigkeit, sprich einen Krankenstand ausstellen müssen“, erklärt Hausarzt Eugen Sleiter, der weiß, dass es diesbezüglich viel Unmut gibt. „Wir können keine Personen krankschreiben, die wir nicht gesehen haben bzw. wo wir keine Diagnose gestellt haben“, so Sleiter.

Ganz in Ordnung findet er dieses Vorgehen insgesamt nicht. „Einige verbringen erst zwei Wochen in Spanien oder Kroatien und können dann auf Kosten des Betriebs oder des Staates noch ein paar Tage zu Hause bleiben“, ärgert sich Sleiter über diese Regelung und kündigt an, dass sie heute Thema der Task Force-Sitzung sein wird.

Und was bedeutet diese neue Verordnung eigentlich für zukünftige Reisen nach Kroatien, Spanien, Malta oder Griechenland? Können Reisende bereits geplante Urlaube kostenlos stornieren? „Die aktuelle Regelung ist rein rechtlich noch keine Reisewarnung und daher ist auch eine kostenlose Stornierung bereits gebuchter Reisen nicht möglich“, erklärt Milena Favretto vom EVZ. Wenn jemand wegen der Testpflicht für Reiserückkehrer also seinen Urlaub stornieren möchte, muss er aktuell für die Stornogebühren aufkommen.

Wer allerdings eine Reise nach Spanien über einen deutschen oder österreichischen Anbieter gebucht hat, kann seine Reise laut Milena Favretto bereits jetzt kostenlos stornieren, weil in Österreich bzw. Deutschland offizielle Reisewarnungen gelten. „Wenn also ein Südtiroler über einen deutschen Anbieter einen Mallorca-Urlaub gebucht hat, kann er diesen kostenlos stornieren“, erklärt Favretto.

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