Du befindest dich hier: Home » Wirtschaft » „Erpresserischer Nachgeschmack“

„Erpresserischer Nachgeschmack“

Foto: 123RF.com

Die Gewerkschaft AGB/CGIL unterzeichnet den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag für Führungskräfte im öffentlichen Dienst vorerst nicht.

Die Fachgewerkschaft Öffentlicher Dienst im AGB/CGIL wird den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag zur strukturellen Rückführung der von Führungskräften, stellvertretenden Führungskräften und Koordinatoren der öffentlichen Verwaltungen bezogenen individuellen pensionierbaren Zulage vorerst nicht unterzeichnen. Der von der öffentlichen Delegation festgelegte Zeitplan nehme auf die Notwendigkeit der Fachgewerkschaft auf eine interne Diskussion zum Thema keine Rücksicht, heißt es in einer Presseaussendung.

Es gäbe darüber hinaus keine objektiven Gründe für diesen Zeitdruck, weshalb die Gewerkschaft diese Vorgangsweise der öffentlichen Delegation in keinster Weise nachvollziehen könne. Die Reduzierung der Fonds für die Kollektivvertragsverhandlungen sei kein einfaches Thema, „weil die Allgemeinheit des Personals zugunsten einer beschränkten Anzahl von Leuten auf einen Teil der 2020 für Gehaltsaufbesserungen zur Verfügung stehenden Finanzmittel verzichten muss.“

Die öffentlichen Verwaltungen hätten aus der Sicht der Gewerkschaft großes Interesse am baldigen Abschluss des Vertrages, um einer Fülle von Rekursen aus dem Weg zu gehen.

„Die für verfassungswidrig erklärte jährliche Umwandlung eines Teiles der Führungs- bzw. Koordinierungszulage in ein persönliches pensionierbares Lohnelement, das auch nach Beendigung des entsprechenden Führungs- bzw. Koordinierungsauftrages und im Falle von Pensionierung weiter ausbezahlt worden ist, ist zwar aufgrund von vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen erfolgt, weshalb natürlich die einzelnen Begünstigten keine Verantwortung trifft, ist aber auch auf die Nicht-Beachtung seitens der Verwaltung der jahrelangen Mahnungen des Rechnungshofes zurückzuführen“, meint der AGB/CGIL.

Erst das Urteil des Verfassungsgerichtshofes 2019 habe dieser Handhabung Einhalt geboten.

„Nun sollten alle in null Komma nix die Suppe auslöffeln, kein einfaches Ding für uns“, so die Gewerkschaft.

Die Gremien der Fachgewerkschaft Öffentlicher Dienst im AGB/CGIL treffen sich am 26. August, davor könne sie den Vertrag weder befürworten noch ablehnen.

„Zudem haben alle Gewerkschaften vergangene Woche eine gemeinsame schriftliche Erklärung an die öffentliche Verhandlungsdelegation übermittelt, in der gefordert wird, die Zeit für die interne Diskussion zu respektieren und ein erneutes Treffen ab 27. August zu organisieren, um einzelne Forderungen der Gewerkschaften zu vertiefen“, so der AGB/CGIL.

Die Mitteilung über die Medien des Termins am 18. August als Ultimatum sei kein gutes Zeichen einer sozialpartnerschaftlichen Haltung und hinterlasse einen erpresserischen Nachgeschmack, so die Sichtweise der Fachgewerkschaft Öffentlicher Dienst im AGB/CGIL.

Das Recht auf Diskussion gelte für beide Vertragsparteien, die Gewerkschaften würden am Verhandlungstisch das gesamte Personal vertreten.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen