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Die Gewissensfrage


Die römische Kammer vertagt die Behandlung des Anti-Homophobie-Gesetzes – was der zaudernden SVP nicht ungelegen kommt.

Von Matthias Kofler

Im römischen Parlament wurde in dieser Woche mit der Behandlung des Anti-Homophobie-Gesetzes begonnen. Laut der früheren Präsidentin der Abgeordnetenkammer, Laura Boldrini (PD), ist das geplante Gesetz eine logische Folge des Gleichheitsgrundsatzes in der Verfassung. Zudem setze Italien damit Anweisungen des Europäischen Parlaments von 2006 um, die bisher unberücksichtigt geblieben seien.

Harsche Kritik an der Initiative kam hingegen von der katholischen Kirche: Die Bischöfe sehen keine Rechtslücke, die ein Gesetz gegen Homo- und Transgenderphobie erforderlich mache. Über die Anwendung geltender Normen hinaus gelte es, in Erziehung und Bildung auf einen entsprechenden Schutz der Person hinzuarbeiten. Zugleich betonten sie mehrfach, Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung wie auch Bedrohungen, Angriffe oder Mobbing verletzten die Menschenwürde und seien entschieden zu bekämpfen.

Nach italienischem Recht wird bestraft, wer diskriminierende Handlungen aus rassischen, ethnischen, nationalen oder religiösen Gründen begeht oder dazu aufstachelt. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf wird der Strafbestand auf sexuelle Orientierung und Gender-Identität ausgeweitet.

Dass sich die Kirche so massiv in die Gesetzgebung einmischt, kam für viele Volksvertreter überraschend. Die Vertreter der Mitte-Rechts-Opposition stellten sich demonstrativ auf die Seite der Bischöfe und versuchten, die Behandlung des Entwurfs im Plenum hinauszuzögern. Am Ende entschied die Regierungsmehrheit, das Gesetz auf September zu vertagen. „Das passiert öfters, wenn ein Gesetzestext das erste Mal auf der Tagesordnung ist, da es in diesem Fall keine zeitliche Begrenzung der Redebeiträge gibt. Das heißt, die Behandlung würde sich ohne Ergebnis unendlich in die Länge ziehen“, rechtfertigt SVP-Fraktionssprecherin Renate Gebhard diese Entscheidung.

Ihrer Partei kommt die Vertagung alles andere als ungelegen. Bislang hat einzig Renate Gebhard entschieden, für den Entwurf zu stimmen. Ihre Fraktionskollegen haben sich bei dem heiklen Thema noch etwas Bedenkzeit erbeten. „Da die Abstimmung erst im September ansteht, haben wir das Thema intern noch nicht besprochen“, so die Fraktionsvorsitzende.
Bei Themen zur sexuellen Orientierung oder zur Einbürgerung gibt es innerhalb der SVP keine Fraktionsvorgaben. Jeder kann frei nach seinem Gewissen entscheiden, wie er oder sie abstimmt. In der vergangenen Legislaturperiode hatte Senator Hans Berger für sich entschieden, das Gesetz zur Homo-Ehe nicht mitzutragen.

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