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Bestätigte Verschärfung

Weil die Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern in Sachen Glücksspiel ein sensibler Ort ist, muss eine Slot-Halle im Bozner Kampill Center schließen.

von Thomas Vikoler

Diesmal waren es nicht allein die Behörden, sondern auch die Nachbarn, die in Bozen eine Spielhalle vertreiben bzw. schließen wollten. Seit 2016 gibt es im privaten Kampill Center an der Innsbruckerstraße eine Spielhalle. Am 20. April 2016 stellte das Land zugunsten des Betreibers Zhu Jian Bo eine entsprechende Betriebsgenehmigung aus. Im Juli desselben Jahres folgte – mit positivem Gutachten des zuständigen Amtes der Gemeinde Bozen – eine Genehmigung, dort auch Slot-Machines (VLT-Videogeräte) aufzustellen.

Ein Großteil der übrigen Betriebe im Kampill Center war dagegen. Die Klientel der Spielhalle bringe zusätzlichen Verkehr und erhöhe nicht keineswegs die Sicherheit des Gewerbe- und Geschäftsparks, argumentierten sie 2016 in einem gemeinsamen Rekurs an das Bozner Verwaltungsgericht.

Erst jetzt, knapp vier Jahre später, liegt das Urteil zu diesem Streitfall vor.

Während dieser Zeit hat sich juridisch viel getan auf diesem Gebiet: Der Staatsrat veröffentlichte ein Urteil, mit dem das strenge Südtiroler Glücksspielgesetz mit seiner 300-Meter-Regel bestätigt wurde. Inzwischen haben die Glücksspielbetreiber – wegen vermeintlicher inhaltlicher Mängel im Gerichtsgutachten – ein neues Verfahren erwirkt.

Und auch zum Fall Kampill Center tat sich etwas getan: Die Gemeinde Bozen ordnete Ende 2018 mit Verweis auf einen Beschluss der Landesregierung (Nr. 505/2018, in Umsetzung eines Landtagsbeschlusses aus dem Jahre 2016) die Schließung der Spielhalle von Herrn Zhu Jian Bo bzw. der Firma Nihao Srl an. Die Landesregierung hatte die Amtssitze von Bezirksgemeinschaften in die Liste der „sensiblen“ Orte aufgenommen, in deren Umkreis – 300 Meter – kein Glücksspiel betrieben werden darf.

Eine Bestimmung, die nun vom Verwaltungsgericht indirekt für gut befunden wird. Die Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern hat ihren Sitz im Kampill Center und weil das so ist, hat sie den Rekurs der Nachbarn (darunter die Bezirksgemeinschaft selbst) teilweise angenommen. Nicht die gesamte Spielhalle muss schließen – die Genehmigung erfolgte vor der Verschärfung der Glücksspiel-Bestimmungen –, sehr wohl wurde die VLT-Genehmigung annulliert.

Das bedeutet freilich nicht, dass der Betreiber sofort zusperren muss. Er wird sich – wie gegen die Schließungsverfügung der Gemeinde Bozen – gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes wehren. Weil das Südtiroler Glücksspielgesetz juridisch in der Schwebe hängt, sind die Chancen auf Aussetzung sehr hoch.

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