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Der Superbonus

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Die Agentur der Einnahmen erklärt die Details des Superbonus von 110 Prozent: die begünstigten Arbeiten, wer Anrecht hat, wie man ihn beansprucht.

Der von der italienischen Regierung eingeführte Superbonus von 110 Prozent wird nun in einem Leitfaden der Agentur der Einnahmen mit zahlreichen praktischen Fallbeispielen erläutert.

„Der steuerliche Anreiz besteht in einem Abzug von 110 Prozent der Ausgaben, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2021 für Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden und für Erdbebenschutzmaßnahmen getätigt werden“, so die Agentur der Einnahmen.

Der Leitfaden gibt zudem Hinweise auf die mit dem Rilancio-Dekret eingeführte Möglichkeit, den Steuerabzug abzutreten oder einen sofortigen Rabatt vom Lieferanten zu beanspruchen, mit der Möglichkeit für den Lieferanten, diesen weiter abzutreten.

Für welche Gebäude kann man den Superbonus anwenden?

Die Agentur der Einnahmen erklärt:

„Der Superbonus wird in Höhe von 110 Prozent der Kosten anerkannt, die in fünf gleichen Jahresraten auf die Begünstigten verteilt werden. Der Bonus kann für die vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021 getätigten, nachgewiesenen Ausgaben zu Lasten des Antragstellers für Bauarbeiten an Gemeinschaftsteile von Kondominien, unabhängigen Immobilien und einzelnen Immobilieneinheiten (bis maximal zwei) beantragt werden. Hingegen kann er nicht für Eingriffe an Wohneinheiten der Liegenschaftskategorien A1 (herrschaftliche Wohnung), A8 (Landhäuser) und A9 (Schlösser) in Anspruch genommen werden.“

Förderfähige Maßnahmen

„Der Superbonus steht in erster Linie für Eingriffe, die auf die Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden abzielen, und Erdbebenschutzmaßnahmen zu. Zu diesen als ,mitziehenden‘ bezeichneten Ausgaben kommen noch weitere Maßnahmen hinzu, sofern sie zusammen mit mindestens einer mitziehender Arbeit durchgeführt (,mitgezogen‘) werden. Dazu gehören beispielsweise die Installation von ans Stromnetz angeschlossene Photovoltaikanlagen sowie von Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Säulen).“

Die Begünstigten

„Den Superbonus können natürliche Personen, die eine Immobilie besitzen oder innehaben (z. B. Eigentümer, nackte Eigentümer, Nutznießer, Mieter und deren Familienangehörige), Mehrfamilienhäuser, Institute für den sozialen Wohnbau (WOBI), Wohnbaugenossenschaften mit ungeteiltem Eigentum, ONLUS und eingetragene Amateursportvereine und -gesellschaften – ausschließlich für Umkleideräume – in Anspruch nehmen. Der Leitfaden stellt klar, dass Ires-Steuerzahler (und im allgemeinen Personen mit einem Unternehmer- oder Freiberuflereinkommen) Anrecht auf den Superbonus nur für die Beteiligung an den Kosten für ,mitziehenden‘ Maßnahmen an Gemeinschaftsteilen von Gebäuden haben.“

Die Option zwischen Abzug, Abtretung und Ermäßigung

„Das Rilancio-Dekret hat auch die Möglichkeit für die Steuerzahler vorgesehen, als Alternative zur direkten Inanspruchnahme des vorgesehenen Steuerabzugs entweder eine Ermäßigung von den Lieferanten bzw. Dienstleistern (sog. Rechnungsrabatt) zu erhalten oder das der zustehenden Absetzung entsprechende Guthaben abzutreten. Diese Möglichkeit gilt für die Kosten, die in den Jahren 2020 und 2021 für Maßnahmen im Rahmen des Superbonus, sowie auch für Maßnahmen zur Wiedergewinnung der Bausubstanz, zur Sanierung oder Restaurierung der Fassade von bestehenden Gebäuden (sog. Bonus Aussenfassade), sowie für die Installation von Fotovoltaik-Solaranlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge, getragen werden. Der Abtretungsempfänger kann das Guthaben auch wieder abtreten. Die Verfügung und der dazugehörige Vordruck für die Abtretung wird durch die Online-Plattform der Agentur der Einnahmen nach dem Erlass der bezüglichen Ministerialdekrete veröffentlicht.“

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