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In Unterzahl

Im Streit um die vom Landtag ernannten Rechnungshof-Richter bahnt sich ein Kompromiss an. Die Hintergründe.

Von Matthias Kofler

Die gestrige Sitzung der Zwölferkommission war alles andere als einfach: Mit der Ernennung der Rechnungshof-Richter durch das Land und den Öffnungszeiten im Handel standen gleich zwei Themen auf der Tagesordnung, die gehörigen Sprengstoff bargen. Die Teilnehmer sprachen im Anschluss von „sehr harten Diskussionen“.

Die Details:

Mit der Durchführungsbestimmung zum Handel wollen die beiden autonomen Länder die Öffnungszeiten, vor allem jene an den Wochenenden, künftig selber regeln. Die Provinz Trient hatte unlängst ein Landesgesetz verabschiedet, mit dem sie der entsprechenden Durchführungsbestimmung vorgreifen wollte. Diesen Umstand nahm Kommissionsmitglied Antonio Ilaqua, die rechte Hand von Regionenminister Francesco Boccia, gestern zum Anlass, um gehörig auf Zeit zu spielen: Er forderte, die Behandlung des Entwurfs so lange auszusetzen, bis der römische Verfassungsgerichtshof ein Urteil zum Trentiner Landesgesetz gefällt hat. Zwar wurde das Gesetz von der Regierung Conte bis dato noch nicht angefochten, aber aus den Worten Ilacquas ließ sich schließen, dass dies nur noch eine Frage der Zeit ist.

SVP-Senator Meinhard Durnwalder übte Kritik an der Vorgehensweise des PD-Mannes: „Es obliegt nicht Ilaqua zu entscheiden, mit welchen Entwürfen wir weiterarbeiten.“ Die vom Landtag und vom Regionalrat entsandten Vertreter stellten sich auf die Seite des Pusterers. So entschied die Zwölferkommission am Ende mehrheitlich, in Sachen Öffnungszeiteen nicht das Urteil des Verfassungsgerichts abzuwarten, sondern schon bis zur nächsten Sitzung, die aller Voraussicht nach im September stattfinden wird, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Auch beim Thema Rechnungshof gingen in der Sitzung die Wogen hoch. Der ursprüngliche Entwurf einer Durchführungsbestimmung sah vor, dass die beiden Landtage künftig jeweils zwei Richter in der Kontrollsektion selbst ernennen dürfen. Die Opposition und der territoriale Rechnungshof witterten darin einen Angriff auf die Unabhängigkeit der Richter. Der umstrittene Text wurde in der Zwischenzeit abgeändert: Zwar bleibt es dabei, dass zwei Richter vom Landtag ernannt werden können. Allerdings wird in der neuen Fassung explizit festgehalten, dass die ernannten Richter im Richterkollegium nie in der Mehrheit sein dürfen. Das heißt: Es müssen dort stets mehr per Wettbewerb ermittelte Richter sitzen. Auch dürfen die „Landes-Richter“ nicht zum Präsidenten des Kollegiums gewählt werden.

Unverändert bleibt der Passus, wonach der Landtag die Richter auf Lebenszeit und nicht nur für fünf Jahre ernennt. „Ein auf Lebenszeit ernannter Richter ist unabhängiger als einer, der befürchten muss, nach fünf Jahren wieder ausgetauscht zu werden“, argumentiert Durnwalder.

Die Zwölferkommission verständigte sich darauf, nun das Gespräch mit dem zentralen Rechnungshof und dem Wirtschaftsministerium zu suchen, um möglichst rasch eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Durchführungsbestimmung zum Rechnungshof orientiert sich an der Bestimmung, die in Friaul-Julisch Venetien gilt.

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