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Die Meldepflicht

(Foto: LPA/ Unsplash)

Auch wenn mit 3. Juni 2020 die Einreise aus mehreren Ländern nach Italien wieder erleichtert wurde, besteht für Einreisende aus einer Reihe von Staaten weiterhin Meldepflicht bei den zuständigen Behörden. 

Mit 3. Juni 2020 wurde die Quarantänepflicht für Einreisende aus den EU-Mitgliedstaaten aufgehoben. Auch Einreisen aus Staaten des Schengenraums, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Andorra, dem Fürstentum Monaco, der Republik San Marino sowie dem Vatikanstaat sind nicht mehr meldepflichtig.

Allerdings sind Einreisende aus anderen Ländern, wie zum Beispiel Albanien, Kosovo, Türkei, Ukraine sowie außereuropäischen Länder weiterhin verpflichtet, ihre Einreise dem zuständigen Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit zu melden. Ab Einreisetag ist für diese Personen eine 14-tägige häusliche Isolation vorgesehen.

Die Meldung über die erfolgte Einreise kann über mehrere Kanäle rasch und unkompliziert vorgenommen werden.

Etwa über das eigens dafür eingerichtetes Online-Formular, das unter folgender Internetadresse erreichbar ist: https://siag.limequery.org/483785

Außerdem kann die Einreise auch telefonisch beim Bereitschaftsdienst des Dienstes für Hygiene und öffentliche Gesundheit gemeldet werden. Dieser Dienst ist täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr unter der Mobilnummer +39 337 1422707 erreichbar.

Oder aber die Einreise wird an die E-Mail-Adresse [email protected] kommuniziert. Name, Nachname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Aufenthaltsadresse in Südtirol, Einreisegrund, Einreisedatum sowie der Staat, aus dem die Einreise erfolgt ist, müssen dann in der E-Mail angegeben werden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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