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„Bekommen das Geld nicht“

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Die Arbeitsrechtsberater und Wirtschaftsprüfer wettern über die vielen Probleme beim Lohnausgleich auf Kosten der Arbeitnehmer.

Die Arbeit während und nach dem Lockdown habe einem Spießrutenlauf geglichen, ärgern sich die Südtiroler Berufskammern der Arbeitsrechtsberater und Wirtschaftsprüfer: „Während rund um die Uhr gearbeitet wurde, um Arbeitnehmern die ihnen zustehenden Gelder der Sonderlohnausgleichskassen zu garantieren, musste man sich mit Bergen an Bürokratie und komplizierten Rechtsnormen auseinandersetzen.“ Es herrsche aufgrund einer widersprüchlichen und verworrenen Norm gerade totales Chaos.

Die Arbeitsrechtsberater und Wirtschaftsprüfer warnen: „Wir bewirken gerade Wunder. Doch die Arbeitnehmer bekommen ihr Geld nicht.“

Das Prozedere beim Lohnausgleich sei langsam und sperrig. „Zunächst konnte das INPS den Zahlungen schnell nachkommen, aber nun häufen sich Verspätungen bei der Bearbeitung der Gesuche, was auf die Bürger zurückfällt“, erklärt Arbeitsrechtsberater-Präsident Loris De Bernardo.

Besonders betroffen sei das Handwerk, wo Verspätungen besonders oft auftreten. Die dafür zuständige „Bilaterale Körperschaft für das Handwerk“ habe bisher nur im März vollständig ausbezahlt, im April nur die Hälfte und im Mai noch gar nichts, da die dafür nötigen Mittel vom Staat noch nicht überwiesen worden seien.

Hinzu komme, dass man sich täglich mit Störungen auf der Website des INPS herumschlagen müsse.

De Bernardo wettert: „Wir müssen uns jeden Tag mit einer immer lästiger werdenden Bürokratie auseinandersetzen, die das ganze Land ausbremst. Außerdem sehen wir uns konstant Problemen bei den öffentlichen Körperschaften ausgesetzt, da dort – als wären die gesetzlichen Vorgaben nicht schon chaotisch genug – diese Vorgaben nochmal neu interpretiert werden und so nur noch mehr Unsicherheit geschürt wird.“

Laut Wirtschaftsprüfer-Präsident Claudio Zago gibt es noch weitere Bürokratie auf Kosten der Arbeitnehmer: „Zahlreiche Arbeitnehmer haben darauf hingewiesen, dass das Geld der Lohnausgleichskasse nicht auf ihr Konto überwiesen werden kann – obwohl das zuständige Institut im Besitz des IBAN ist und schon in den Monaten zuvor Leistungen auf das gleiche Konto ausbezahlt hat. Somit müssen die Überweisungen über die italienische Post mit einer Zahlungsanweisung erfolgen.“

Das sei für die Arbeitnehmer sehr umständlich, da sie persönlich in einer Postfiliale erscheinen und eigens ein Girokonto bei der Post für Summen, die 1.000 Euro übersteigen, eröffnen müssen, was wiederum zusätzliche Kosten bedeute, so Zago.

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