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„Garantien für Mitarbeiter“

Helmuth Renzler

Helmuth Renzler fordert, dass nur jene Betriebe in den Genuss der GIS-Befreiung kommen sollen, welche die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter sichern. 

Demnächst wird die Landesregierung beschließen, die Südtiroler Unternehmen von der Gemeindeimmobiliensteuer GIS teilweise oder komplett zu befreien. „Die Bedürfnisse anderer Sektoren, wie jener der Arbeitnehmer und Senioren, wurden bisher aber gar nicht oder viel zu wenig berücksichtigt“, meint Helmuth Renzler. Der SVP- Landtagsabgeordnete und Arbeitnehmervertreter Helmuth Renzler begrüßt grundsätzlich die Maßnahmen, die dazu beitragen, den Steuerdruck für alle zu reduzieren. Er gibt aber auch zu bedenken, dass dabei die Arbeitnehmer nicht vergessen werden dürfen.

„Südtirols Weg zum Neustart kann nur gelingen, wenn auch die Mittelschicht der Lohnabhängigen und die Arbeiter sowie Senioren von solchen Steuererleichterungen profitieren“, betont der Landtagsabgeordnete und verweist auf die italienische Regierung, die die nach Einkommen gestaffelte Reduzierung der Einkommenssteuer IRPEF für lohnabhängige Arbeitnehmer mit 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt hat und derzeit an einer Reform der gesamten Steuerthematik arbeitet.

„Jede Art von Steuerreduzierung ist zu begrüßen, denn so bleibt den Menschen am Ende des Monats mehr Geld in der Brieftasche. Deshalb muss an dieser Stelle betont werden, dass eine IRPEF-Reduzierung eine sehr arbeitnehmerfreundliche und sinnvolle Maßnahme ist. Nun wären gleichwertige Maßnahmen auch bei der GIS zu setzen“, führt Renzler aus.

Allerdings dürfe man bei Steuerreduzierungen sowohl auf Staats- als auch auf Landesebene nicht vergessen, dass auch noch in Zukunft in Südtirol die derzeitigen Sozialleistungen von der öffentlichen Hand finanziert werden müssen und dies trotz geringerer Einnahmen im Landeshaushalt.

In einer Aussendung schreibt Helmuth Renzler: „Rein theoretisch wäre es möglich, die Befreiung der Gemeindeimmobiliensteuer an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Von einer solchen Erleichterung sollten nämlich nicht nur die Unternehmen, und hier allem voran die Hotellerie, sondern auch die Belegschaft profitieren.

Nur jene Betriebe und Unternehmen, die ihre Mitarbeiter in direkter oder indirekter Form durch den Erhalt ihres Arbeitsplatzes an den Begünstigungen teilhaben lassen, sollen in den Genuss einer GIS-Befreiung kommen.

Wer eine solche Garantie nicht geben will oder kann, dem darf keine GIS- Vergünstigung zugestanden werden außer die Gemeinde, in welcher der Betrieb oder das Unternehmen ihren Sitz hat, erlässt die GIS trotzdem. In diesem Fall muss dann jedoch klar sein, dass diese Gemeinde keine Ausgleichszahlung seitens des Landes erhalten darf.

Arbeitnehmer haben das größte Interesse daran, dass Unternehmen und Betriebe keine Entlassungen oder Teilentlassungen der Belegschaft vornehmen, denn es wäre fatal und irrsinnig, wenn man einerseits Gemeinde- und Landessteuern erlässt oder reduziert und dann andererseits dieselben Unternehmen oder Betriebe Arbeitnehmer entlassen. Das kann nicht hingenommen werden und deshalb muss eine entsprechende Sicherungsklausel eingebaut werden, sodass auch die Arbeitnehmer, eben durch die Sicherung ihres Arbeitsplatzes, von dieser Maßnahme profitieren. Alles andere kann nicht akzeptiert werden“, betont Helmuth Renzler abschließend.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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