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Nur mit Termin

Die Ämter der Landesverwaltung sind für die Öffentlichkeit zugänglich. Um dennoch Menschenansammlungen zu vermeiden, arbeiten die Abteilung Wohnungsbau und ASWE weiterhin mit Terminvormerkungen.

Nachdem durch ein Rundschreiben des Generaldirektors seit dieser Woche wieder der Parteienverkehr und die Schalterdienste in den Landesämtern möglich sind, ist auch das Landhaus 12 und die darin befindlichen Ämter für Bürgerinnen und Bürger zugänglich. Es empfiehlt sich jedoch Termine vorzumerken, auch um Wartezeiten und Menschansammlungen zu vermeiden. Zudem können Gesuche und Anträge auch per E-Mail oder Post übermittelt werden.

Abteilung Wohnungsbau:

Der Schalterdienst der Büros des geförderten Wohnbaus ist mit vorhergehender Terminvereinbarung während der üblichen Öffnungszeiten (Montag – Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr am Donnerstag von 8.30 bis 13.00 und von 14.00 bis 17.30 Uhr) für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Termine können via Mail oder Telefon beantragt werden.

Um einen Termin zur Simulation des zustehenden Beitrags zu erhalten, ist es notwendig, dass die EEVE-Erklärungen der Jahre 2018 und 2019 aller Familienmitglieder, für welche die Förderung beantragt wird, vorliegen.

Generell gilt: Alle Anträge und Gesuche können auch per Post oder E-Mail an die jeweiligen Ämter der Abteilung Wohnungsbau geschickt werden können. Ausführliche Informationen über die Art und Weise der Antragstellung finden Sie auf der Landesseite zum Geförderten Wohnbau.

Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung:

Der Schalterdienst der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) für Dienstleistungen zugunsten von Zivilinvaliden, Blinden und Gehörlosen, Pflegegeld und Familiengelder ist wieder verfügbar. Der Zugang für Bürgerinnen und Bürger erfolgt vorzugsweise nach Vereinbarung während der üblichen Öffnungszeiten.

Für die Terminvereinbarung per Telefon oder Mail, wenden sich Bürgerinnen und Bürger an folgenden Nummern:

  • Familiengelder: 0471 418309 oder 0471 418314
  • Zivilinvalidenleistungen und Pflegegeld: 0471 418287 oder 0471 418286
  • sonstige Leistungen: 0471 418302
Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (2)

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  • tirolersepp

    Ich habe festgestellt mit Terminvereinbarung gehts sogar noch schneller !!!

  • sabine

    Zeit, dass in der Landesverwaltung den Auswüchsen dieses Smart Working endlich Einhalt geboten wird. Es gibt dort nämlich Leute, die am liebsten nur mehr zu Hause bleiben wollen, einfach so, und dort bestimmte Arbeiten nicht machen wollen bzw. können. Das Corona virsu ist mittlerweile nur mehr eine billige Ausrede. Und viele, die Smart Working nur zum Teil oder fast gar nicht nutzten, mussten alleine alles stemmen, sind nun kurz vor dem Burnout…..es gibt keine Grund mehr zu Hause zu bleiben, in der Privatwirtschaft wird schön längst wieder gearbeitet

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