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„Watschn ins Gesicht“

Oscar Fellin (Foto: F)

Mit der am Samstag von Landeshauptmann Arno Kompatscher erlassenen Verordnung Nr. 29 wird das Abhalten von Veranstaltungen und Events theoretisch wieder möglich. Diese vermeintliche Lockerung wird durch das Verbot, Speisen und Getränke auszugeben, de facto aber überflüssig. Der Obmann der Freiheitlichen Jugend, Oscar Fellin, fordert eine schleunigste Aufhebung dieser laut ihm völlig wirklichkeitsfremden Einschränkung. 

„Die SVP posaunte am Anfang der Krise groß hinaus, dass sie niemanden im Regen stehen lassen wird. Dass dies nicht der Realität entspricht, zeigen immer mehr Fälle, nicht nur wegen der immer noch nicht ausgezahlten Hilfsgelder, sondern auch der neuen Corona-Regeln der Landesregierung. Gerade die neuen Dringlichkeitsmaßnahmen für Veranstaltungen sind für alle Organisatoren von Festen und Events, aber auch für alle Leute – vor allem Jugendliche – eine weitere ‘Watschen’ ins Gesicht”, so der Obmann der Freiheitlichen Jugend, Oscar Fellin.

„Laut diesen Maßnahmen dürfen zwar Veranstaltungen, sowohl in Räumen, als auch im Freien abgehalten werden, es dürfen aber keine Getränke und Speisen ausgegeben werden. Eine völlig wirklichkeitsfremde Maßnahme und ein Widerspruch in sich. Dass es unter diesen Umständen kein wirtschaftliches Interesse bestehen wird, eine Unterhaltungs-Veranstaltung zu organisieren, liegt auf der Hand. Immer lauter werden die Stimmen, die aufzeigen und belegen, dass die derzeitigen Corona-Maßnahmen angesichts des seit Wochen gegen Null tendierenden Infektionsgeschehen in vielen Bereichen nicht mehr angemessen sind und sich vielfach widersprechen. Wir können nicht ewig in Coronastarre verharren. Wiesenfeste und Ähnliches müssen wieder möglich gemacht werden, ohne Schikanen für Organisatoren und Festbesucher. Feste sind sowohl im wirtschaftlichen als auch im gesellschaftlichen Interesse, vor allem den Jugendlichen soll wieder Platz gegeben werden um  Spaß zu haben und sich zu entfalten”, so Fellin.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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